Ach­tung: Nied­ri­ge­re EU-Schwel­len­wer­te für öf­fent­li­che Auf­trä­ge seit 01.01.2020

Ach­tung: Nied­ri­ge­re EU-Schwel­len­wer­te für öf­fent­li­che Auf­trä­ge seit 01.01.2020

30.01.2020 Vergaberecht

Zum 01.01.2020 hat die EU-Kommission eine Anpassung der Schwellenwerte für das Vergaberecht vorgenommen (Verordnungen (EU) 2019/1827 – 1930 vom 30. Oktober 2019). Die für sämtliche europaweiten Vergabeverfahren geltenden Schwellenwerte liegen nun etwas niedriger als zuvor.

Im Einzelnen:

Bauleistungen:

Alle öffentlichen Aufträge: EUR 5.350.000 (bisher EUR 5.548.000)

Liefer- und Dienstleistungen:

Aufträge oberster und oberer Bundesbehörden:  EUR 139.000 (bisher EUR 144.000)

Aufträge im Sektorenbereich: EUR 428.000 (bisher EUR 443.000)

Sonstige Aufträge: EUR 214.000 (bisher EUR 221.000)

Dieser Schwellenwert ist entscheidend für die Vergabe von IT-Projekten – diese sind in der Regel Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sinne der VgV!

Konzessionen:

Alle öffentlichen Aufträge: EUR 5.350.000 (bisher EUR 5.548.000)

Praktische Bedeutung

Praktisch bedeutsam sind die Änderungen insoweit, dass öffentliche Aufträge nun bereits bei einem etwas niedrigerem Auftragsvolumen öffentlich und europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies eröffnet Bietern u.a. die effektive Rechtsschutzmöglichkeit des Nachprüfungsverfahrens, welches unterhalb der Schwellenwerte keine Anwendung findet. Entscheidend für den anzuwendenden Schwellenwert ist das Datum der Ausschreibung, nicht etwa die erstmalige Einleitung des Vergabeverfahrens.

Hintergründe

Die neuen Schwellenwerte sind aufgrund der Rechtsform einer Verordnung ohne weiteren Umsetzungsakt unmittelbare in allen EU-Ländern einschließlich Deutschland wirksam. Hintergrund ist nicht der politische Wille, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts zu bewirken, sondern eine turnusmäßige Anpassung an den Wechselkurs sog. „Sonderziehungsrechte“. So führte die letzte Anpassung am 01.01.2018 zu einer leichten Erhöhung der Schwellenwerte. Die nächste Anpassung wird die Europäische Kommission erst nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren vornehmen.

Weitere Schwellenwerte

Unverändert bleiben die folgenden besonderen Schwellenwerte:

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

  • Aufträge im Sektorenbereich EUR 1.000.000
  • Sonstige Aufträge: EUR 750.000

Bagatelllose

  • Liefer- und Dienstleistungen: EUR 80.000
  • Bauleistungen: EUR 1.000.000

(Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Hanno Dormagen erstellt)

  • Twitter
  • LinkedIn