E-MOBILITY; AFIR – Wichtige technische Pflichten zum 08.01.2026 und 01.01.2027

Aktuell und mit Blick auf die kommenden Monate sind wichtige Neuerungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe („AFIR“) im Bereich der E-Mobility zu beachten.

Seit dem 08. Januar 2026 gelten neue verbindliche technische Anforderungen für alle neu installierten öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Danach müssen neu errichtete Ladepunkte insbesondere die in Anhang II genannten Kommunikationsstandards unterstützen, darunter EN ISO 15118‑2:2016, die Grundlage für sichere Fahrzeug‑Ladepunkt‑Kommunikation und „Plug & Charge“. Für Betreiber bedeutet dies, dass ab Anfang 2026 nur noch Ladepunkte zulässig sind, die diese Spezifikationen erfüllen.

Die zweite Stufe folgt bereits ein Jahr später: Ab dem 01. Januar 2027 müssen neu installierte Ladepunkte zusätzlich die weiterentwickelte Norm EN ISO 15118‑20:2022 unterstützen. Die Norm bereitet u. a. Funktionen wie bidirektionales Laden technisch vor und hebt die Anforderungen an Interoperabilität und Kommunikationssicherheit weiter an.

Neben diesen technischen Vorgaben enthält die AFIR umfassende Pflichten zu Preistransparenz, Ad‑hoc‑Lademöglichkeit und Bereitstellung von Echtzeitdaten über Verfügbarkeit, Leistung und Preise. Diese Anforderungen sollen europaweit einheitliche Nutzerfreundlichkeit und Interoperabilität sicherstellen.

Vor diesem Hintergrund sollten Betreiber, Hersteller und Planer bereits jetzt ihre Beschaffungsprozesse, technischen Spezifikationen und Backend‑Systeme auf die neuen Anforderungen der AFIR ausrichten. Wer heute Ladeinfrastruktur plant oder ausschreibt, muss zwingend AFIR‑konform denken, um Nachrüstpflichten und Investitionsrisiken zu vermeiden. Für Charge Point Operators (CPOs) bedeutet dies eine Verschärfung der technischen und organisatorischen Anforderungen. Die Unterstützung der ISO‑15118‑Kommunikation, die Bereitstellung standardisierter Echtzeitdaten und die Einhaltung der Transparenzpflichten müssen frühzeitig in Beschaffung, IT‑Architektur, Backend‑Systeme und Compliance‑Prozesse integriert werden, um kostspielige Nachrüstungen zu vermeiden und zu gewährleisten, dass neue Ladepunkte rechtssicher betrieben werden können.

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