Beitrag von Ruth Dünisch zur neuen Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission

Beitrag von Ruth Dünisch zur neuen Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission

Am 1. Juni 2022 trat die neue EU Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) und die sie ergänzenden neuen „Leitlinien für vertikale Beschränkungen“ in Kraft, die für die nächsten zwölf Jahre auch im deutschen Recht gelten und den kartellrechtlichen Rahmen für Vertriebsverträge und damit auch für Franchiseverträge vorgeben. Die neue Verordnung sieht mehrere wesentliche Änderungen vor, die das Kartellrecht im Bereich des Vertriebs modernisieren, für mehr Flexibilität sorgen und wichtige Fragen klären.

In der Ausgabe 04/22 des Magazins „FRANCHISE Connect“ stellte unsere Partnerin Ruth Dünisch ausgewählte Neuerungen der neuen Vertikal-GVO vor. So gibt es neben Einschränkungen des dualen Vertriebs nunmehr unter anderem Klarstellungen zur Preisgestaltung, einen flexibleren Gebietsschutz, Änderungen beim Wettbewerbsverbot sowie neue Kernbeschränkungen für den Online-Vertrieb.

Die neuen Regeln schränken einerseits den Anwendungsbereich des kartellrechtlich geschützten Bereichs ein, bieten Unternehmern aber auch völlig neue Möglichkeiten zur Geschäftsentwicklung und Gestaltung ihres Vertriebs.

Den gesamten Beitrag finden Sie hier: https://avr-emags.de/emags/Franchise-Connect/franchise-connect042022/#38

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