Der Mandant
- Ein „gemischtes“ Franchise-System mit zahlreichen Filialen und 160 Franchise-Nehmern.
Das Problem
- Ein wirtschaftlich schwierig gewordener Markt und ein Führungswechsel In der Firmenzentrale. Es entstand bei den Franchise-Nehmern der Eindruck, dass man sich in dieser Situation vorrangig um die Filialen kümmert. Die Franchise-Nehmer waren im höchsten Maße unzufrieden.
- Zusammenschluss von 40 der insgesamt 160 Franchise-Nehmer ohne Kenntnis der Systemzentrale zu einer Interessenvereinigung e.V. Drohende Spaltung des Franchise-Systems.
Die Herangehensweise
- Vermeidung harter rechtlicher Schritte, die die Konfrontation weiter anheizen, um eine Eskalation der Situation zu verhindern. Rechtliche und konzeptionelle Beratung der Franchise-Zentrale „im Hintergrund“.
- Ermittlung und Analyse der Ursachen der Unzufriedenheit und Entwicklung einer Strategie, die Franchise-Nehmer und insbesondere die 40 „abtrünnigen“ Partner wieder einzubinden.
- Ansatz war die zwischen Zentrale und den Franchise-Nehmern praktisch nicht mehr vorhandene Kommunikation. Durch das Eingehen auf die Belange der Franchise-Nehmer sollte diesen ein Ventil geboten und der Systemzentrale die Chance geben werden, ihre Dienstleistungen gegenüber den Franchise-Nehmern daran auszurichten und zu verbessern.
- Im Zuge dessen Etablierung eines Systembeirats, um den Franchise-Nehmern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Weiterentwicklung des Franchise-Systems zu bieten.
- Präsentation des Konzepts vor der Unternehmensführung und Abstimmung von Einzelmaßnahmen mit der mandatierten Rechtsanwältin.
- Einladung der Franchise-Nehmer zu Regionaltreffen, bei denen das Konzept der Einrichtung eines Systembeirats durch die Rechtsanwältin als „Externe“ vorgestellt wurde. Die Gruppen wurden bewusst überschaubar gehalten, um die Diskussion zu ermöglichen.
Ergebnis
- Zusammenführung der Ergebnisse in einer Beiratssatzung und Präsentation der Satzung und der weiteren Maßnahmen vor allen Franchise-Nehmern. Im Vorfeld individuelle Gespräche mit dem „Kopf“ der Interessenvereinigung der Franchise-Nehmer, der schließlich zum Beiratsvorsitzenden gewählt wurde.
- Erreichung der Verbesserung der Kommunikation und eines höherer Zufriedenheitsgrads der Franchise-Nehmer. Es kam zu keinem einzigen Rechtsstreit.