Kölner Tage IT-Recht

Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder aktiv bei den Kölner Tagen IT-Recht mitzuwirken: Dr. Truiken Heydn als Co-Tagungsleiterin und Dr. Michael Karger als Referent zum Thema Auslagerung in die US-Cloud aus Kunden-Perspektive.

Dr. Trui­ken J. Heydn

Am 10. November 2022 hat die Konferenz der Justizministerinnen und -minister unter dem Vorsitz des Freistaats Bayern auf ihrer Herbstkonferenz die Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr beschlossen.

Gerade unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung und der damit einhergehenden Bedeutung innovativer Geschäftsmodelle, aber auch im Hinblick auf Vorgaben der Europäischen Union, so ist in dem Beschluss zu TOP 1.15 der Konferenz zu lesen, sei es an der Zeit, das deutsche AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen zu überarbeiten.

Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen

Ziel der Überarbeitung soll sein, die Rechtssicherheit im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu verbessern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rechts zu steigern und damit letztlich auch den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen.

Langjährige Forderung

Die Justizministerkonferenz kommt mit ihrem Beschluss einer Forderung nach, die von Branchenverbänden und Rechtswissenschaftlern seit vielen Jahren erhoben wird, siehe hierzu auch diesen Beitrag.

Zum Hintergrund

Möglicherweise haben die Covid-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine mit dazu beigetragen, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. Einen Beitrag dazu finden Sie hier:

Online-Seminar zum neuen Gewährleistungsrecht für digitale Produkte

Für digitale Inhalte und Dienstleistungen gelten ab 1.1.2022 neue Gewährleistungsregeln gegenüber Verbrauchern sowie in der dem Verbrauchergeschäft vorgelagerten Vertriebskette. In einem 2 1/2-stündigen Online-Seminar der Deutschen AnwaltAkademie gibt unsere Partnerin Dr. Truiken Heydn am 3. November 2021 einen Überblick über die neuen Vorschriften des BGB und erläutert die folgenden Themen:

  • Rechte des Verbrauchers bei Mängeln
  • Verjährung
  • Beweislastumkehr
  • Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen
  • Regress zwischen Unternehmen
  • Gerichtliche Geltendmachung
  • Digitale Inhalte und Dienstleistungen für Unternehmen (B2B)

Hier können Sie sich anmelden.

Vortrag zur Umsetzung der Digitale Inhalte Richtlinie von Dr. Truiken Heydn auf den Kölner Tagen IT-Recht

Unsere Partnerin Dr. Truiken Heydn referiert am 25. März 2021 auf den virtuell stattfindenden Kölner Tagen IT-Recht zum Regierungsentwurf zur Umsetzung der Digitale Inhalte Richtlinie. Der Vortrag behandelt die Rechtsbehelfe bei Mängeln einschließlich gerichtlicher Geltendmachung, Verjährung, Beweislastumkehr und den Regress in der Vertriebskette.

otto-schmidt.de/seminare/online-seminare/koelner-tage-it-recht(öffnet in neuem Tab)

Die Datenschutzerklärung des Schiedsgerichts

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Schiedsverfahren (SchiedsVZ) ist ein Beitrag unserer Partnerin Dr. Truiken Heydn mit dem Titel „Die Datenschutzerklärung des Schiedsgerichts“ erschienen (SchiedsVZ 2020, 242). Unsere Partnerin Dr. Truiken Heydn ist in internationalen und nationalen Schiedsverfahren als Schiedsrichterin tätig. Die DSGVO gilt nach allgemeiner Meinung auch in Schiedsverfahren. Der Beitrag enthält ein Muster einer Datenschutzerklärung eines Schiedsgerichts und soll Schiedsgerichten, die mit dem Datenschutzrecht weniger vertraut sind, eine Hilfestellung bieten, ein Schiedsverfahren datenschutzrechtskonform durchzuführen.

6 Anwälte von TCI in die Best La­wy­ers™ Liste 2019 aufgenommen

Auch in diesem Jahr hat der US-Verlag „Best Lawyers“ die besten Anwälte Deutschlands ermittelt. Die Ergebnisse basieren dabei auf Umfragen unter Kolleginnen und Kollegen bei denen diese angeben sollten, auf welche Kolleginnen und Kollegen sie außerhalb der eigenen Kanzlei hinweisen würden, falls sie ein Mandat aus Zeitgründen oder wegen eines Interessenkonflikts selbst nicht betreuen könnten.

Best Lawyers hat jetzt die diesjährigen Ergebnisse dieser Umfrage veröffentlicht und wir freuen uns darüber, dass sechs Anwälte unserer Kanzlei wie bereits im letzten Jahr zu den „Best Lawyers“ Deutschlands in den Bereichen Arbeitsrecht, Internationale Schiedsverfahren, IT-Recht, Prozessführung und Schiedsverfahren / Streitbeilegung / Mediation gehören.

Erstmals ist Dr. Truiken Heydn auch für den Bereich Medienrecht (Media Law) benannt. Stephan Schmidt gehört zu den wenigen deutschen Anwälten die im Bereich Datensicherheit und Datenschutz (Data Security and Privacy Law) gelistet werden.

Handelsblatt: TCI-Partnerin ist Anwalt des Jahres 2017 für Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Unsere Partnerin Dr. Truiken J. Heydn erhielt vom Handelsblatt/Best Lawyers die Auszeichnung „Anwalt des Jahres 2017“ für den Bereich „Internationale Schiedsgerichtsbarkeit“. Darüber hinaus wurde sie erneut auch für die Bereiche „Schiedsverfahren / Streitbeilegung / Mediation“ sowie „Prozessführung“ ausgezeichnet.

Für den Bereich IT-Recht erhielten unsere Partner Dr. Andreas Stadler, Dr. Michael Karger, Dr. Thomas Stögmüller sowie Stephan Schmidt erneut Auszeichnungen. Unser Partner Harald Krüger wurde erneut im Bereich Arbeitsrecht ausgezeichnet.

Die komplette Liste können Sie hier abrufen.