Editorial im BetriebsBerater: Hervorgehobene Informationspflichten

Editorial im BetriebsBerater: Hervorgehobene Informationspflichten

17.11.2025 E-Commerce

Dass der Gesetzgeber sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene immer neue Informationspflichten schafft – daran hat man sich mittlerweile fast gewöhnt.

Neu ist aber, dass er verlangt, dass bestimmte Informationspflichten auch noch hervorzuheben sind. Dadurch suggeriert der Gesetzgeber, dass einige Pflichten besonders relevant seien. Man könnte fragen: Warum streicht er dann die irrelevanten Informationspflichten nicht einfach?

In Zukunft kommt sogar noch eine weitere „Besonderheit“ hinzu: Über bestimmte Details zu einer Herstellergarantie unter Verwendung einer harmonisierten Mitteilung muss „hervorgehoben“ informiert werden.

Und diese hervorgehobene Information muss dann in die hervorzuhebenden Informationen auf der letzten Bestellseite im Online-Shop im Rahmen der sog. Button-Lösung aufgenommen werden. Eine Hervorhebung innerhalb einer Hervorhebung.

Das Thema habe ich im aktuellen Editorial der Fachzeitschrift BetriebsBerater aufgefasst, welches Sie hier nachlesen können:

Editorial BB 2025, Heft 47

Autor

Martin Rätze
Martin Rätze

Diplom-Wirtschaftsjurist (angestellt)

TCI Rechts­an­wäl­te Mainz

Verknüpfte Anwälte

Stephan Schmidt
Stephan Schmidt

Partner, Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht, CIPP/E

TCI Rechts­an­wäl­te Mainz

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