Gesetze (Verordnungen) über digitale Märkte und Dienste in Kraft getreten

Gesetze (Verordnungen) über digitale Märkte und Dienste in Kraft getreten

Das Europäische Parlament hat einem umfassenden Regulierungspaket für Online-Plattformen zugestimmt. Es umfasst zwei Verordnungen: das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) welches bereits teilweise ab dem 2. Mai 2023 (alle Regelungen greifen ab dem 25. Juni 2023) gilt und das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) welches ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten gilt.

Beide Verordnungen sind aber bereits in Kraft getreten, so dass nun für die betroffenen Unternehmen die Umsetzungsphase läuft. Sobald die Verordnungen jeweils gelten, wird es keine weiteren Übergangsfristen geben. Diesen zeitlichen Ablauf sollten Unternehmen ja bereits von der DSGVO kennen.

Gesetz über digitale Märkte

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) enthält einen Verhaltenskodex für große Digitalkonzerne, ergänzt das Wettbewerbsrecht und soll die Macht von Digitalkonzernen wie Suchmaschinen, sozialen Netzwerke, Nachrichtendienste und Video-Sharing-Plattformen begrenzen. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz über digitale Märkte drohen empfindliche Geldbußen in Höhe von bis zu 10% des jährlich weltweit erzielten Gesamtumsatzes des betroffenen Konzerns.

Für Unternehmen mit erheblicher Marktmacht (sogenannte Gatekeeper), also die großen Digitalkonzerne Google, Apple, Meta und Amazon, gelten dann künftig strengere Regeln: So dürfen sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen. Vergleichbare Regelungen hatte es in Deutschland bereits mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz von 2021 gegeben. Gewerbliche Nutzer der großen Digitalkonzerne werden insbesondere dann geschützt, wenn sie auf die Leistungen der Plattformen angewiesen sind. So soll eine unfaire Behandlung verhindert werden. Aber auch Verbraucher sollen von den neuen Regelungen profitieren, indem sie z.B. einfacher zwischen verschiedenen Anbietern wechseln und direkten Zugang zu den Leistungen fordern können.

Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) wird die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile von ihr aktualisieren. Es sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor und soll damit zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld und einem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste beitragen.

Die Regelungen richten sich allgemein an Anbieter von (online) Vermittlungsdiensten, die ihre Dienste in der EU anbieten, wobei es Ausnahmeregelungen für Kleinst- und Kleinunternehmen gibt und je nach Geschäftsmodell und Größe des Vermittlungsdienstes, strengere Verpflichtungen gelten. Zu den Sorgfaltspflichten gehört u.a. auch, dass Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte europaweit einheitlich ausgestaltet werden müssen. Darüber hinaus sind z.B. Regelungen zu Dark Patterns und Kennzeichnungspflichten von Werbung auf Online-Plattformen enthalten. Das Gesetz über digitale Dienste wird das derzeit geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in weiten Teilen ablösen.

Autor

Stephan Schmidt
Stephan Schmidt

Partner, Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht, CIPP/E

TCI Rechts­an­wäl­te Mainz

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