Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstoß, Überblick und Analyse der aktuellen Rechtsprechung zu Art. 82 I DS-GVO

Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstoß, Überblick und Analyse der aktuellen Rechtsprechung zu Art. 82 I DS-GVO

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley), hat in der April-Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift RDi (RDi 2025, 200; https://rsw.beck.de/zeitschriften/rdi) einen Beitrag zum Thema „Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstoß, Überblick und Analyse der aktuellen Rechtsprechung zu Art. 82 I DS-GVO“ veröffentlicht. Er stellt die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 I DS-GVO und das viel beachtete BGH-Urteil zum Facebook-Scraping dar. Im Detail werden die drei kumulativen Anspruchsvoraussetzungen Vorliegen eines Verstoßes gegen die DS-GVO, eines Schadens und eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verstoß und dem Schaden erörtert und die Bemessungskriterien hinsichtlich der Höhe der Entschädigung hinterfragt.

Autor

Dr. Thomas Stögmüller
Dr. Thomas Stögmüller
Ber­ke­ley

Partner, Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht

TCI Rechts­an­wäl­te Mün­chen

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