Internet of Things: Probleme und Vertragsgestaltung
Softwareverträge im digitalen Zeitalter – „Schubladen“ des BGB III
Schon lange sind aus Alltagsgegenständen, die früher nichts mit Software oder IT zu tun hatten,
Computer geworden: Kraftfahrzeuge enthalten zahlreiche Prozessoren und Programme, die
teilweise, wie z.B. Motorsteuerungssoftware, vom Fahrer unbemerkt im Hintergrund arbeiten,
teilweise aber auch mit dem Fahrer interagieren und von diesem bedient werden, z.B.
Bordcomputer, Navigationssysteme, Warn- und Fahrerassistenzsysteme usw.