KI-generierte Inhalte und das Markenrecht

KI-generierte Inhalte und das Markenrecht

Künstliche Intelligenz (KI) spielt auch im Marketing eine immer größere Rolle. Logos, Claims, aber auch Werbetexte können von einer KI erstellt werden. Was diese Entwicklung für das Markenrecht bedeutet, soll nachfolgend anhand einzelner Fragen erläutert werden.

Markenrechtlicher Schutz für KI-generierte Inhalte?

Für die Bezeichnung eines Unternehmens, aber auch für Produkte versucht man immer, kreative und einprägsame Bezeichnungen zu finden. So können die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen unterschieden werden.

Um die eigene Bezeichnung rechtlich schützen zu lassen, bietet es sich an, diese als Marke eintragen zu lassen. Damit erhält man ein alleiniges Nutzungsrecht für das geschützte Zeichen, in Bezug auf die benannten Waren und Dienstleistungen. So kann man sich gegen eine unbefugte Verwendung oder Nachahmung desZeichens durch Dritte zur Wehr zu setzen.

Dabei können auch solche Zeichen, Slogans oder Logos , die durch eine KI erstellt wurden, markenrechtlich geschützt werden. In den Markengesetzen finden sich keine Beschränkung für KI-generierte Zeichen.

Für eine Eintragung eines Zeichens als Marke kommt es also, anders als bei einem urheberrechtlichen Schutz, nicht darauf an, wie ein Logo entstanden ist. KI-generierte Inhalte sind in Deutschland insofern zwar nicht urheberrechtlich geschützt, können aber als Marke eingetragen werden.

Dürfen KI-generierte Inhalte kommerziell genutzt werden?

Unabhängig von dem mangelnden urheberrechtlichen Schutz KI-generierter Inhalte ist jedoch, die Frage der Nutzung des KI-Tools zu betrachten. Ob ein KI-Tool und damit auch der KI-generierte Inhalt, beispielsweise ein Logo kommerziell genutzt werden darf, hängt von den jeweiligen Nutzungsbedingungen des verwendeten KI-Tools ab, mit welchem der Inhalt erstellt wurde.

In der Regel muss zunächst ein kostenpflichtiger Account erstellt werden, bevor der generierte Inhalt privat oder kommerziell genutzt werden darf. Man sollte also zunächst die jeweiligen Nutzungsbedingungen dahingehend prüfen.

Wer haftet für KI-generierte Inhalte?

Die Nutzung von KI-generierten Logos erfolgt allerdings auf eigenes Risiko. Das heißt, der Nutzer haften, wenn das Logo die Markenrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt.

Da generierte Inhalte aus vorbestehenden Inhalten bzw. einem bekannten Formenschatz erstellt werden, kann es schnell vorkommen, dass markenrechtlich geschützte Zeichen in dem von einer KI generierten Inhalt identisch oder ähnlich übernommen werden. Auch wenn dies weder gewünscht noch bekannt ist, haften Sie für eine mögliche Rechtsverletzung.

Vor der Nutzung oder der Registrierung eines KI-generierten Inhalts als Marke ist es daher dringend zu empfehlen, eine Markenrecherche durchzuführen bzw. zu prüfen, ob das Zeichen Urheberrechte Dritter verletzt.

Fazit

Die KI bietet unter anderem im Marketing viele neue Möglichkeiten. Für die Nutzung von KI-generierten Inhalten trägt der Nutzer jedoch die volle Verantwortung. Vor der Nutzung solcher Inhalte sollte insofern geprüft werden, ob hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Da KI-generierte Inhalte zudem nicht urheberrechtlich geschützt sind, können sie grundsätzlich durch jedermann frei genutzt oder kopiert werden. Ein Schutz z.B. von Logos oder Claims kann jedoch durch eine Anmeldung als Marke erlangt werden.

Autor

Helena Golla, LL.M.
Helena Golla, LL.M.

Rechtsanwältin (angestellt), Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

TCI Rechts­an­wäl­te Mainz

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