Neue EU-Schwellenwerte für 2022/2023

Neue EU-Schwellenwerte für 2022/2023

30.11.2021 Vergaberecht

Die EU-Kommission hat eine Anpassung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren vorgenommen. Demnach gelten ab dem 1. Januar 2022 die folgenden Schwellenwerte:

Im Einzelnen:

Bauleistungen:

Alle öffentlichen Aufträge: EUR 5.382.000,00 (bis 31.12.2021: EUR 5.350.000,00)

Liefer- und Dienstleistungen:

Aufträge oberster und oberer Bundesbehörden:  EUR 140.000,00  (bis 31.12.2021: EUR 139.000,00)

Aufträge im Sektorenbereich: EUR 431.000,00  (bis 31.12.2021: EUR 428.000,00)

Sonstige Aufträge: EUR 215.000 ,00 (bis 31.12.2021: EUR 214.000,00)

Dieser Schwellenwert ist entscheidend für die Vergabe von IT-Projekten – diese sind in der Regel Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sinne der VgV!

Konzessionen:

Alle öffentlichen Aufträge: EUR 5.382.000,00 (bis 31.12.2021: EUR 5.350.000,00)

Praktische Bedeutung:

Entscheidend für den anzuwendenden Schwellenwert ist das Datum der Ausschreibung, nicht etwa die erstmalige Einleitung des Vergabeverfahrens.

Hintergründe:

Die neuen Schwellenwerte sind ab dem 1. Januar 2022 aufgrund der Rechtsform einer Verordnung ohne weiteren Umsetzungsakt unmittelbar in allen EU-Ländern einschließlich Deutschland wirksam. Hintergrund ist eine turnusmäßige Anpassung an den Wechselkurs sog. „Sonderziehungsrechte“. Die nächste Anpassung wird die Europäische Kommission erst nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren vornehmen.

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