Neue Schwellenwerte im Vergaberecht

Neue Schwellenwerte im Vergaberecht

Schwellenwerte der EU ab 01.01.2024

30.11.2023 Vergaberecht

Am 15.11.2023 hat die Europäische Kommission die ab 01.01.2024 im Vergaberecht für europaweite Vergabeverfahren geltenden Schwellenwerte veröffentlicht. Danach gelten für die Jahre 2024/2025 folgende Schwellenwerte:

Vergabeverordnung (VgV)

Bauleistungen5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)143.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)221.000 EUR

SektVO und VSVgV

Bauleistungen5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge443.000 EUR

Konzessionen (KonzVgV)

Konzessionen5.538.000 EUR
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