Am 15.11.2023 hat die Europäische Kommission die ab 01.01.2024 im Vergaberecht für europaweite Vergabeverfahren geltenden Schwellenwerte veröffentlicht. Danach gelten für die Jahre 2024/2025 folgende Schwellenwerte:
Vergabeverordnung (VgV)
Bauleistungen
5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)
143.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)