Public Procurement Act: EU-Kommission legt Vorschlag für eine grundlegende Reform des Vergaberechts vor
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 ihren Vorschlag für einen Public Procurement Act (COM(2026) 590) vorgelegt. Die geplante Verordnung soll das europäische Vergaberecht grundlegend modernisieren und stärker vereinheitlichen. Die bislang geltenden Richtlinien über öffentliche Aufträge, Konzessionen sowie die Vergabe in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Post sollen durch einen einheitlichen europäischen Rechtsakt ersetzt werden.
Der Vorschlag hat erhebliche praktische Bedeutung. Er verbindet eine Vereinfachung der Vergabeverfahren mit einer stärkeren strategischen Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung. Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung sollen künftig deutlich stärker in Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Ausgangspunkt
Das geltende EU-Vergaberecht beruht im Wesentlichen auf drei Richtlinien: Richtlinie 2014/23/EU über die Vergabe von Konzessionen, Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Post.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Der Kommissionsvorschlag verfolgt nun einen anderen Ansatz. Danach sollen die drei Richtlinien durch eine in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt werden. Damit soll der europäische Rechtsrahmen stärker harmonisiert und nationale Unterschiede reduziert werden. Zugleich sollen Vergabevorschriften aus mehreren sektoralen EU-Rechtsakten in die Verordnung überführt werden.
Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen
Ein Schwerpunkt des Vorschlags ist die Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung. Die Kommission strebt besser vernetzte elektronische Vergabesysteme und eine stärkere Nutzung von Vergabedaten an. Nach dem once-only-Prinzip sollen Unternehmen Informationen und Nachweise nicht mehrfach vorlegen müssen, wenn diese bereits verfügbar sind.
Außerdem soll die Durchführung von Vergabeverfahren flexibler werden und es soll weniger Vergabearten geben. Im Mittelpunkt steht ein offenes Verfahren, in dem Auftraggeber optional verhandeln können. Daneben sind ein dynamisches Verfahren als Instrument für wiederkehrende Beschaffungen und ein Innovationsverfahren, in dem eine Problemstellung anstelle einer Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wird, vorgesehen. Die Markterkundung soll ebenfalls eine größere Rolle spielen.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Zuschlagsentscheidung. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis soll zum Regelfall werden. Qualitätskriterien sollen grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Gesamtauswertung ausmachen; bei arbeitsintensiven Aufträgen ist ein Anteil von 50 Prozent vorgesehen. Damit sollen neben dem Preis insbesondere qualitative, ökologische, soziale, innovative und sicherheitsbezogene Aspekte stärker berücksichtigt werden. Abweichungen sind nach einem „comply or explain“-Mechanismus möglich, wenn die Qualität auf anderem Wege gesichert ist und die Abweichung begründet ist.
Der Vorschlag bindet die öffentliche Beschaffung enger an die wirtschafts- und industriepolitischen Ziele der Europäischen Union. Öffentliche Aufträge sollen unter anderem zur Förderung von Innovation, Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Resilienz beitragen.
Der Vorschlag soll weiterhin den Zugang zu öffentlich Aufträgen erleichtern, vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen. Ein geforderter Mindestumsatz soll grundsätzlich höchstens 50 Prozent des geschätzten jährlichen Auftragswerts betragen. Zudem sollen Auftraggeber in der Regel keine Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen mehr verlangen dürfen.
Deutlich strenger sollen die Ausschlussgründe werden. Bei zwingenden Ausschlussgründen soll eine Selbstreinigung nicht mehr möglich sein. Außerdem soll es verboten sein, einen Auftrag vollständig an Unterauftragnehmer weiterzugeben.
Hinzu kommen Regeln zu Sicherheit und Versorgungssicherheit sowie sogenannte European Preference Criteria. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa in strategischen Sektoren oder gegenüber Drittstaaten ohne wechselseitigen Marktzugang, können oder müssen Angebote ausgeschlossen werden, deren Wertschöpfung außerhalb der EU erbracht wird. Damit wird die öffentliche Beschaffung zunehmend nicht nur als Instrument zur wirtschaftlichen Beschaffung, sondern auch als Instrument der europäischen Wirtschafts- und Sicherheitspolitik verstanden.
Fazit
Mit dem Public Procurement Act schlägt die Europäische Kommission eine weitreichende Neuordnung des europäischen Vergaberechts vor. Im Mittelpunkt stehen ein stärker vereinheitlichter Rechtsrahmen, Digitalisierung und einfachere Verfahren sowie eine stärkere strategische Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung.
Noch handelt es sich um einen Vorschlag. Das Europäische Parlament und der europäische Rat verhandeln ab Herbst 2026 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Politisch angestrebt ist ein Abschluss bis Ende 2027. Die Verordnung soll zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar werden. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird zeigen, in welchem Umfang die vorgeschlagenen Vorgaben übernommen werden.
