Erstmals gelten in Deutschland sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt für die betroffenen Sektoren das bestehende Regime der IT-Sicherheit nach dem BSI-Gesetz und den auf seiner Grundlage erlassenen Regelungen um einen All-Gefahren-Ansatz. Stephan Schmidt analysiert in seinem Beitrag das am 17. März 2026 in Kraft getretene Gesetz in seinen wesentlichen Regelungsstrukturen und erläutert die Pflichten für betroffene Betreiber.

Der Beitrag ist in Heft 23/2026 der Zeitschrift Betriebs-Berater erschienen und hier kostenlos abrufbar.