Part 2: Vergaberecht – Was der Koalitionsvertrag 2025 vorsieht

Die Bundesregierung will mit dem Koalitionsvertrag Fortschritte bei der Modernisierung des öffentlichen Beschaffungswesens erzielen. Im Fokus stehen die Beschleunigung des Verfahrens, digitale Prozesse sowie eine strategischere Ausrichtung des IT-Einkaufs.

Vergaberecht: Flexibilität, Digitalisierung und neue Wertgrenzen

Auch im Vergaberecht kündigt sich ein umfassender Umschwung an. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Vergabeverfahren auf nationaler und europäischer Ebene zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. All dies im Lichte des Grundsatzes der mittelstandsfreundlichen Vergabe. Dies betrifft nicht nur den technischen Ablauf, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Wertgrenze für Direktvergaben sollen angehoben werden: Für reguläre öffentliche Aufträge auf 50.000 Euro, für Start-ups in den ersten vier Jahren sogar auf 100.000 Euro. Damit sollen kleinere und innovative Anbieter leichter Zugang zur öffentlichen Beschaffung erhalten. Auch auf europäischer Ebene will die Koalition sich für eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte und für eine getrennte Betrachtung der Planungsleistungen einsetzen.

Zudem sollen sektorale Ausnahmen vom Vergaberecht, etwa in Fragen der nationalen Sicherheit oder für Leitmärkte für emissionsarme Produkte, insbesondere in der Grundstoffindustrie. Für die Deutsche Bahn ist ein Pionierfeld vorgesehen. Für die Beschaffung der Bundeswehr sieht die Koalition sowohl ein „Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz“ als auch ein „Bundeswehrinfrastrukturbeschleunigungsgesetz“ vor, die rechtliche Ausnahmen im Bau-, Umwelt- und Vergaberecht schaffen sowie Eigenvollzugsrechte der Bundeswehr stärken sollen.

Ein zentrales Ziel der Koalition ist die zügige Umsetzung von Investitionen, die über das Sondervermögen „Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen“ finanziert werden. Dafür sollen die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen ausgeschöpft werden und in einem Infrastruktur-Zukunftsgesetz ambitioniert geregelt werden. Diese Vorhaben werden mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet und damit auch rechtlich priorisiert.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die geplante Abschaffung der aufschiebenden Wirkung in Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen der Vergabekammern. Damit würden Vergaben trotz laufender Nachprüfungsverfahren schneller durchgeführt werden können – ein Schritt, der auf mehr Rechtssicherheit für die Auftraggeber und einen zügigeren Projektstart abzielt.

Zugleich wird eine strategische Steuerung des IT-Einkaufs auf Bundesebene angestrebt. Öffentliche Auftraggeber sollen verstärkt auf Rahmenverträge anderer Dienststellen sowie auf zentrale Einkaufsplattformen zurückgreifen können. Die Einführung eines zentralen Beschaffungsmanagements soll helfen, technologische Abhängigkeiten zu reduzieren und Synergieeffekte zu nutzen.

Weiterhin wird an der Einführung des Bundestariftreuegesetzes festgehalten, da im Rahmen öffentlicher Vergaben die Tarifbindung gestärkt werden soll. Dieses soll für Aufträge auf Bundesebene ab 50.000 Euro gelten, für Start-ups mit innovativen Leistungen greift es ab 100.000 Euro. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden. Darüber hinaus sind neue Ausnahmetatbestände vom Vergaberecht geplant, etwa zum Schutz nationaler Sicherheitsinteressen oder zur Förderung nachhaltiger Technologien.

Fazit: Reformen mit Signalwirkung – Handlungsbedarf für Unternehmen und Verwaltung

Die im Koalitionsvertrag skizzierten Maßnahmen markieren einen Richtungswechsel in der Gesetzgebung rund um Datenverarbeitung, öffentliche Beschaffung und digitale Infrastruktur. Viele der angekündigten Neuerungen eröffnen Chancen – etwa durch mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und neue Förderstrukturen. Zugleich entstehen neue Anforderungen, etwa durch geänderte Zuständigkeiten, technische Vorgaben oder rechtliche Anpassungen im Datenumgang. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und ihre Rechtsberater sollten sich frühzeitig auf diese Entwicklungen vorbereiten.

Koalitionsvertrag 2025: Neue Weichen im Datenschutz- und IT-Recht

Mit dem Koalitionsvertrag 2025 haben die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD eine Reihe weitreichender Reformen angekündigt. Auch im Datenschutzrecht, im Vergaberecht sowie im IT-Recht sind grundlegende Veränderungen geplant. Diese zielen auf mehr Effizienz, Modernisierung und digitale Souveränität ab. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die geplanten Neuerungen.

Datenschutzrecht: Auf dem Weg zu mehr Klarheit und Entlastung

Im Datenschutzrecht ist eine deutliche Vereinfachung vorgesehen. Die Bundesregierung plant, die Datenschutzaufsicht stärker zu zentralisieren und bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zu bündeln. Ziel ist ein effizienteres System mit einheitlicheren Maßgaben für Unternehmen und öffentliche Stellen. Zudem soll die Datenschutzkonferenz (DSK) künftig gesetzlich im Bundesdatenschutzgesetz verankert werden, um verbindliche Standards besser koordinieren zu können.

Ein wesentliches Vorhaben betrifft die Vereinfachung von Einwilligungslösungen, etwa durch die Einführung eines Widerspruchsmodells für bestimmte staatliche Dienste. Darüber hinaus will die Regierung die Spielräume der DSGVO gezielt ausschöpfen, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Vorgesehen ist es, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten, kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen künftig ganz oder teilweise aus dem Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung herauszunehmen – eine erhebliche Erleichterung insbesondere für Vereine und ehrenamtliche Organisationen.

Zugleich soll die Bundesdatenschutzbeauftragte eine neue Rolle als Koordinatorin für Datennutzung und Informationsfreiheit übernehmen. Damit rückt eine aktivere Datenpolitik in den Vordergrund, die nicht mehr nur auf Schutz, sondern auch auf die Nutzung von Daten ausgerichtet ist.

IT-Recht und Datenpolitik

Im IT-Recht setzt der Koalitionsvertrag klare Signale für einen Umbau der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Nutzung von Daten soll als strategisches Potenzial verstanden werden. Es wird der Grundsatz „public money, public data“ verfolgt und dabei eine Gewährleistung von Vertrauen in Datenmanagement und hohe Datenqualität durch Datentreuhänder. Geplant ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Open Data bei staatlichen Stellen. Verwaltungsdaten sollen grundsätzlich öffentlich verfügbar gemacht werden, sofern keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

Flankiert wird dieses Vorhaben von der geplanten Entwicklung eines Datengesetzbuchs. Diese Kodifikation soll verstreute datenbezogene Regelungen systematisch zusammenführen und insbesondere die Rechtssicherheit für datengetriebene Geschäftsmodelle erhöhen. Unterstützt werden sollen auch datenschutzfreundliche Technologien, sogenannte Privacy Enhancing Technologies, die den Schutz personenbezogener Daten durch technische Mittel verbessern.

Ein weiteres Ziel ist die vollständige Digitalisierung staatlicher Prozesse. Das sogenannte Once-Only-Prinzip – also die Verpflichtung, dass die Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen – soll flächendeckend umgesetzt werden. Eine verbindliche Registervernetzung ist ebenso vorgesehen wie die Stärkung souveräner Cloudlösungen. Damit nimmt der Staat eine aktive Rolle bei der digitalen Infrastruktur ein und fördert gleichzeitig technologische Unabhängigkeit.

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