Beitrag von Ruth Dünisch zum „Schutz von Geschäftsausstattung“ in der Maiausgabe des Berliner Anwaltsblattes

In einer Zeit, in der sich Produkte und Dienstleistungen häufig kaum unterscheiden, kommt dem Visual Merchandising und Kauferlebnis und damit auch der Geschäftsausstattung in Form von Auslagengestaltung, Instore-Dekoration und Architektur vermehrt Bedeutung zu. Unsere Partnerin Ruth Dünisch veröffentlichte im Berliner Anwaltsblatt einen Beitrag zum Thema „Schutz von Geschäftsausstattung“, der die Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes von Einrichtungskonzepten anhand von mehreren gerichtlichen Entscheidungen aufzeigt.

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