Neue Schwellenwerte im Vergaberecht

Am 15.11.2023 hat die Europäische Kommission die ab 01.01.2024 im Vergaberecht für europaweite Vergabeverfahren geltenden Schwellenwerte veröffentlicht. Danach gelten für die Jahre 2024/2025 folgende Schwellenwerte:

Vergabeverordnung (VgV)

Bauleistungen5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)143.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)221.000 EUR

SektVO und VSVgV

Bauleistungen5.538.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge443.000 EUR

Konzessionen (KonzVgV)

Konzessionen5.538.000 EUR
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