Neue Schwellenwerte im Vergaberecht

Am 23.10.2025 wurden die Schwellenwerte, die im Vergaberecht für europaweite Vergabeverfahren ab dem 01.01.2026 gelten werden, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach gelten für die Jahre 2026/27 folgende Schwellenwerte:

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)

AnwendungsbereichBis 31.12.2025Ab 01.01.2026
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)143.000 EUR140.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)221.000 EUR216.000 EUR

Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EU)

AnwendungsbereichBis 31.12.2025Ab 01.01.2026
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)443.000 EUR432.000 EUR

Konzessionen (2014/23/EU)

AnwendungsbereichBis 31.12.2025Ab 01.01.2026
Konzessionen5.538.000 EUR5.404.000 EUR

Die jeweilige Verordnung zur Änderung der Richtlinien kann den nachstehenden Verlinkungen entnommen werden:

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen für die Jahre 2026-2027

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027

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