Christian Welkenbach
Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Standort:TCI Rechtsanwälte Mainz
Deutsch(Muttersprache)
Englisch(fließend und verhandlungssicher)
Schwerpunkte
- IT-Recht (insb. IT-Verträge, SaaS, AGB, Individualverträge, Projektverträge, Lizenzverträge, Outsourcing)
- Datenschutzrecht
- Internetrecht (einschließlich E-Commerce- und Domainrecht, Portale, Nutzungsbedingungen)
- Gewerblicher Rechtsschutz (einschl. Urheberrecht und Designrecht)
- Markenrecht (national und international), Markenschutz und Prozessführung
- Wettbewerbsrecht
Mandanten
National und international agierende große und mittelständische Unternehmen aus den folgenden Branchen:
- Software
- Healthcare
- Logistik
- Finance / FinTech
- Internet und E-Commerce
- Publishing
Curriculum vitae
Kurzlebenslauf von Christian Welkenbach
- Jahrgang 1974
- Studium an der Johannes Gutenberg Universität Mainz
- Rechtsanwalt seit 2003
- 2008 Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- Rechtsanwalt bei Res Media, Mainz (2009 – 2013)
- 2012 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- 2013 Partner bei TCI Rechtsanwälte Mainz
Publikationen und Vorträge
Rechtsanwalt Welkenbach veröffentlicht regelmäßig juristische Fachbeiträge, u. a. in speziellen Blogs (z. B. www.blog-markenrecht.de), insbesondere aus den Bereichen IT-Recht, Online-Recht und Markenrecht. Darüber hinaus schreibt Rechtsanwalt Welkenbach Beiträge für die Fachzeitschriften GRUR-Prax, Computer und Recht, BB Betriebs-Berater, Internet World BUSINESS und steht immer wieder für TV- und Radio-Interviews zu aktuellen Themen des Online-Rechts zur Verfügung, z. B. für das ZDF (WISO-Tipp vom 16.03.2015 zum Thema „Online-Konten richtig vererben“; Volle Kanne am 04.07.2013 live im Studio zum Top-Thema Digitales Erben; Experte im Chat der FAZ zum Thema „Was muss ich zum digitalen Erbe wissen„). Am 31.07.2012 ist der Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden „Social Media für Banken und Sparkassen“ erschienen, an dem Christian Welkenbach als Co-Autor mitgewirkt und in diesem Zusammenhang die rechtlichen Rahmenbedingungen und Risiken für Banken im Bereich Social Media näher beleuchtet hat.
Auszug aus den Vorträgen und Publikationen
BGH: Neues von der Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG – kostenpflichtige Mehrwertdiensterufnummer im Impressum einer Internetseite kein effizientes Kommunikationsmittel
BB-Kommentar zu BGH, Urteil 25.2.2016 – I ZR 238/14 (RA Welkenbach)
Herausgeber: dfv Mediengruppe – Fachmedien Recht und Wirtschaft
GRUR-Prax Heft 4/2014
(OLG Celle, 19.12.2013 – 13 U 64/13: Drohung mit Datenübermittlung an SCHUFA)
Herausgeber: GRUR
Co-Autor
Herausgeber: Finanz Colloqium Heidelberg
ISBN: 978-3-943170-12-2
Social Media und Markenrecht
Herausgeber: DG VERLAG, Hyatt Regency Mainz
Veranstaltung: Marketing-Tage 2013
Fujitsu Technology Solutions
Veranstaltung: CeBIT 2012, Hannover
Der Arbeitsplatz der Zukunft und die rechtlichen Herausforderungen
Veranstaltung: it-sa 2012, Nürnberg
Risiko Privathandy - Firmengeheimnisse auf privaten Geräten von Mitarbeitern können zum Problem werden
Beitrag in der Internet World Business 08/2011
Herausgeber: Internet World Business
Der Beitrag untersucht die vertragstypologische Einordnung von agilen Softwareprojekten.
Herausgeber: Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Kundenbeziehungsmanagement in Zeiten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Vortrag zum Thema „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: noch 135 Werktage bis zum Inkrafttreten“
Informationsveranstaltung am 07.11.2017, 9-14 Uhr, Kameha Suite, Frankfurt am Main
Herausgeber: CRMFIRST GmbH
Lehrtätigkeiten
- Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht an der Hochschule Mainz (seit 2013)
- Dozent für Vertragsrecht der Informationstechnologien beim Mainzer Medieninstitut (seit 2016)
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
- Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI)
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein (DAVIT)