Vergaberecht

Die Beschaffungstätigkeit der Öffentlichen Hand ist mittlerweile Gegenstand eines eigenen Rechtsgebiets geworden: EU-Richtlinien, das GWB, diverse Verdingungsordnungen und besondere Vertragsbedingungen (z.B. EVB-IT und BVB) stecken den Rahmen ab, in dem sich die Öffentliche Hand in Vergabeverfahren bewegen muß. Zahlreiche formelle Vorgaben und Ausschlußfristen führen sowohl bei Beschaffern als auch bei Anbietern zu Unsicherheiten, die – insbesondere bei laufenden Verfahren – schnell und praxisnah geklärt werden müssen.

Wir beraten Sie umfassend und praxisorientiert in Vergabeverfahren insbesondere mit IT-Bezug. Wir kennen beide Seiten, da wir große und mittelständische Unternehmen als Bieter, aber auch die Öffentliche Hand als Beschaffer in vergaberechtlichen Fragen beraten. Unsere Beratung umfaßt dabei nicht nur die streitige Auseinandersetzung in Rügen und Nachprüfungsverfahren, sondern auch „begleitende“ Beratung. So unterstützen wir Bieter bei der Erstellung vergaberechtskonformer Angebote und Beschaffer bei der Erstellung von Verdingungsunterlagen, der Wahl und Begründung der Verfahrensart, der Erstellung passender Vertragsbedingungen sowie der gesamten Durchführung des Vergabeverfahrens.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um Vergaberecht

Carsten Gerlach
Carsten Gerlach

Partner, Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht

TCI Rechts­an­wäl­te Ber­lin

Nor­man Mül­ler
Nor­man Mül­ler

Partner

TCI Rechts­an­wäl­te Ber­lin

Markus Schmidt
Markus Schmidt

Partner

TCI Rechts­an­wäl­te Ber­lin

Wie arbeiten wir?
  • Effiziente, kostengünstige Beratung in Vergabeverfahren
  • Selbständige Ermittlung der relevanten Umstände und Sachverhalte, z.B. durch Recherchen und Workshops in Ihrem Haus
  • Wenn gewünscht, unmittelbare Zusammenarbeit mit den technisch verantwortlich Handelnden in Ihrem Hause, z.B. der IT-Abteilung
  • Pragmatische und lösungsorientierte Beratung
Was zeichnet uns aus?
  • Langjährige, umfassende Erfahrung im Vergaberecht, u.a. durch Mitarbeit in der EVB-IT Arbeitsgruppe und durch Publikationen
  • Praktische Kenntnis beider Seiten durch Betreuung von Unternehmen/Auftragnehmern und Behörden/Auftraggebern
  • Hohe IT- und Technikkompetenz und dadurch
    • klare Kommunikation mit Informatikern, Ingenieuren und Technikern
    • Möglichkeit, technische Sachverhalte weitgehend selbst nachzuvollziehen und daher gutes Verständnis der damit zusammenhängenden praktischen und rechtlichen Probleme im Vergabeverfahren
Was können wir für Sie tun?
    • Für Auftragnehmer / Unternehmen:
      • Sicherstellung vergaberechtskonformer Angebote durch Prüfung von Verdingungsunterlagen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
      • Rechtliche Begleitung im laufenden Vergabeverfahren, z.B. bei Verhandlungsverfahren oder Bieterfragen
      • Prüfung der Erfolgsaussichten von Rügen und Nachprüfungsanträgen
      • Durchführung von Rügen und Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Gerichten

 

  • Für Auftraggeber / die Öffentliche Hand:
    • Begleitung von Vergabeverfahren von der Planung bis zum Zuschlag, z.B.
      • Prüfung, Auswahl und Begründung/Rechtfertigung der Verfahrensart
      • Erstellung, Vorbereitung und Prüfung von passenden Vertragsbedingungen; z.B. auch Auswahl Anpassung der EVB-IT-Vertragsmuster
      • Prüfung der Verdingungsunterlagen einschließlich der rechtlichen Prüfung von Bewertungskriterien
      • Rechtliche Begleitung im eigentlichen Vergabeverfahren, z.B. bei Verhandlungen, Bieterfragen
      • Rechtliche Prüfung der Angebotsbewertung
      • Unterstützung bei der Erstellung von Vergabevermerken
    • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit Bietern – z.B. Prüfung und Abwehr von Rügen und Nachprüfungsverfahren
Welche Erfahrungen haben wir?
  • Laufende vergaberechtliche Beratung von Softwareanbietern und Telekommunikationsunternehmen in Vergabeverfahren
  • Laufende vergaberechtliche Beratung von Behörden und anderen öffentlichen Auftraggebern
  • Durchführung von Rügen und vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Gerichten für Auftragnehmer
  • Abwehr von Rügen für Bundes- und Landesbehörden sowie Vertretung von Bundes- und Landesbehörden in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren
  • Vergaberechtliche Begleitung und Betreuung von Vergabeverfahren über große IT-Projekte von Bundes- und Landesbehörden
  • Anfertigung von Gutachten und Stellungnahmen zu komplexen vergaberechtlichen Fragestellungen für Bundesbehörden
  • Verhandlung der Konditionenverträge der Bundesrepublik Deutschland mit Microsoft
  • Aktive Mitgestaltung der verschiedenen EVB-IT Vertragsbedingungen durch Beratung der entsprechenden Arbeitsgruppe im Bundesministerium des Innern (BMI)

Aktuelles zum Thema Vergaberecht

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