Kartellrecht & Wettbewerbsrecht

Kartellrecht & Wettbewerbsrecht

Unternehmen sind in ihrem Verhalten im Wettbewerb nicht frei. Deutsches und europäisches Kartellrecht verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb spürbar beschränken. Preisabsprachen, Kunden- und Gebietsaufteilungen sind verboten. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Stellung nicht missbrauchen. Unternehmenszusammenschlüsse und Joint Venture bedürfen ggf. eine Kartellfreigabe. Für vertikale Vertriebssysteme lässt das Kartellrecht Ausnahmen vom Kartellverbot zu. Zudem müssen Unternehmen sich an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) halten, das beispielsweise irreführende Werbung verbietet.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um Kartellrecht & Wettbewerbsrecht

Ruth Dünisch
Ruth Dünisch

Partnerin

TCI Rechts­an­wäl­te Mün­chen

Dr. Thomas Stögmüller
Dr. Thomas Stögmüller
Ber­ke­ley

Partner, Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht

TCI Rechts­an­wäl­te Mün­chen

Wie arbeiten wir?
  • Beratung von Unternehmen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen kartellrechtlichen Selbsteinschätzung
  • Überprüfung von vertikalen Vertriebsverträgen und Vertriebssystemen (z.B. Franchise-, Vertragshändler- und Agenturverträge) auf kartellrechtswidrige Beschränkungen wie Preisbindung oder Gebietsaufteilung
  • Beratung hinsichtlich aktiven und passiven Verkaufs über das Internet
  • Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbung, Marketingaktionen und Pressemeldungen
  • Prüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Kooperationen und Marktinformationsverfahren
  • Prüfung und Durchsetzung von Belieferungsansprüchen gegen marktstarke oder marktbeherrschende Unternehmen
  • Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegen Wettbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs wie unzulässiger vergleichender Werbung, irreführenden Angaben oder Boykottaufruf
  • Beratung im sektorspezifischen Kartellrecht, insbesondere von Telekommunikationsunternehmen
  • Anmeldung von Zusammenschlüssen beim Bundeskartellamt
  • Vertretung von Unternehmen in Kartellsachen und Zusammenschlusskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt, den Kartellgerichten und dem Kartellsenat des BGH
Was zeichnet uns aus?
  • Langjährige Erfahrung und häufige Beratung in allen Bereichen des horizontalen und vertikalen Kartellrechts
  • Führung zahlreicher Verfügungs- und Hauptsacheverfahren wegen Wettbewerbsverletzung sowohl auf Seiten des Verletzten als auch des Angegriffenen
  • Langjährige leitende Tätigkeit einer Partnerin von TCI Rechtsanwälte im Deutschen Franchise-Verband e.V.
  • Direkte Kontaktaufnahme mit den Berichterstattern der zuständigen Beschlusskammern des Bundeskartellamtes
  • Netzwerk an befreundeten Rechtsanwaltskanzleien in anderen europäischen Ländern und den USA und Kanada im Falle eines internationalen Bezugs
Was können wir für Sie tun?
  • Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbung, Marketingmaterialien und Pressemeldungen
  • Erarbeitung kartellrechtlicher Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen kartellrechtlichen Selbsteinschätzung
  • Compliance-Schulungen im Kartellrecht
  • Kartellrechtliche Beratung von Unternehmenskooperationen und Joint Ventures
  • Entwicklung und Kartellrechtliche Prüfung von neuen Geschäfts- und Vertriebskonzepten und Franchise-Verträgen
  • Sondierungsgespräche mit dem Bundeskartellamt
  • Durchführung von Kartellanmeldungen
  • Gerichtliche Vertretung der betroffenen Unternehmen oder von Wettbewerbern bei wettbewerbsrechtlichen AuseinandersetzungenZusammenschlusskontrollverfahren und Missbrauchsverfahren
  • Wettbewerbsrechtliche und kartellrechtliche Abmahnungen bzw. Verteidigung gegen Abmahnungen
Welche Erfahrungen haben wir?
  • Beratung eines weltweit tätigen Softwareanbieters bezüglich der Ausgestaltung seines zweistufigen Vertriebskanals
  • Zahlreiche Prüfungen der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Franchise- und Vertriebsverträgen
  • Kartellrechtliche Würdigung eines Informationsaustauschs zwischen Wettbewerbern
  • Vertretung von Telekommunikationsunternehmen bei der gerichtlichen Durchsetzung eines Belieferungsanspruchs gegen ein marktbeherrschendes Telekommunikationsunternehmen
  • Vertretung der Zielgesellschaft im Rahmen eines Zusammenschlusskontrollverfahrens vor dem Oberlandesgericht und dem Kartellsenat des BGH
  • Vertretung eines Unternehmens vor dem Kartellsenat des BGH hinsichtlich der Frage, ob ein Lizenzerwerb kartellanmeldepflichtig ist
  • Ausarbeitung und Einreichung von Kartellanmeldungen beim Bundeskartellamt
  • Gutachterliche kartellrechtliche Stellungnahme eines beabsichtigten Zusammenschlusses zwischen zwei weltweit tätigen Softwareunternehmen
  • Vertretung in zahlreichen vorgerichtlichen und gerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen

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