Urheberrecht & Medienrecht
Software, Musik, Bilder, Fotos, Filme und Bücher haben gemein, dass sie urheberrechtlich geschützt sind. Die Medien, in denen solche Werke veröffentlicht werden – etwa Internet, Presseorgane und Rundfunk – unterliegen besonderen Rechtsregimen wie dem Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landespressegesetzen.
Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um Urheberrecht & Medienrecht
Stephan Breckheimer, LL.M.
Partner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Carsten Gerlach
Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Dr. Michael Karger
Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Christian Welkenbach
Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Wie arbeiten wir?
- Prüfung der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Werken, insbesondere von Fotos, Film, Software, und deren Nachweis im Streitfall
- Unterstützung und Beratung hinsichtlich eines bestmöglichen Schutzumfangs von Werken und umgesetzten Ideen
- Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz) gegen Verletzer
- Abwehrberatung, um die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche von vornherein zu vermeiden oder den Schaden zu minimieren
- Schnelle Erstellung und Einreichung von Abmahnungen, Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und Schutzschriften
- Kompetente und dezidierte Erstellung von Lizenzverträgen
- Prüfung von Internetauftritten, Internetforen, Rundfunkangeboten, Werbung und Presseveröffentlichungen auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen wie Impressumspflicht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Presserecht
- Prüfung von möglichen Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Durchsetzung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Berichtigungsansprüchen im Presse- und Äußerungsrecht
- Prüfung von möglichen Verletzungen des Rechts am eigenen Bild und Durchsetzung möglicher Ansprüche
- Prüfung und Beratung in Bezug auf Kampagnenverträge, Testimonialverträge und Mitwirkungsverträge für diverse TV-Formate
Was zeichnet uns aus?
- Langjährige Erfahrung und häufige Beratung in allen Bereichen des Urheber- und Medienrechts
- Kenntnis der Praxis als Autoren ,ehemalige Softwareprogrammierer, Journalisten und Fotografen
- Häufiges Auftreten vor den auf Urheberrecht spezialisierten Kammern der zuständigen Landgerichte
Was können wir für Sie tun?
- Prüfung von Werken und Internetauftritten vor deren Veröffentlichung, um das Risiko von rechtlichen Angriffen zu minimieren
- Im Falle einer Verletzung Ihrer Rechte durch Dritte: Abmahnung, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, Klage, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Im Falle eines Angriffs auf Sie: Abwehrschreiben, Schutzschriften, Prozessführung, Verhandlungen mit der Gegenseite
- Überprüfung und Freigabe von Internetauftritten
- Urheber- und medienrechtliche Prüfung neuer Publikationsorgane und Geschäftskonzepte.
- Unterstützung der Prozessführung vor ausländischen Gerichten in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien
Welche Erfahrungen haben wir?
- Vertretung von Fotografen in zahlreichen einstweiligen Verfügungsverfahren und Klageverfahren wegen gewerblicher unberechtigter Fotoverwertungen
- Vertretung von Fotomodellen in einstweiligen Verfügungsverfahren und Klageverfahren wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild
- Vertretung von Softwareherstellern in einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen durch unbefugte Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, Anbieten zum Download etc. von Software
- Vertretung von Betreibern von Internetforen wegen rechtswidriger Foreneinträge sowie Vertretung von Betroffenen wegen rechtswidriger Äußerungen in Foren
- Abwehr von Ansprüchen wegen angeblich rechtswidriger E-Mail-Werbung gegenüber einem Unternehmenskunden
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen von Unternehmen wegen unzutreffender Presseberichterstattung sowie wegen abwertender Äußerungen im Internet
- Vertretung betroffener Politiker bei der gerichtlichen Durchsetzung von Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Berichtigungsansprüchen wegen unzutreffender Presseberichtserstattung
- Rechtliche Überprüfung und Freigabe zahlreicher Internetauftritte
- Erstellung von Impressumsangaben, Datenschutzhinweisen, Haftungsregelungen und Nutzungsbedingungen für Internetauftritte
- Vertretung eines Musikproduzenten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem bekannten Musiker