Telekommunikationsrecht

Telekommunikationsrecht

Die Telekommunikationsbranche steht wie kein anderer Bereich für Innovation und Fortschritt auf der einen und Regulierung durch Aufsichtsbehörden auf der anderen Seite. Die Beachtung der regulierungsrechtlichen Vorgaben ist daher neben der individuellen Gestaltung von Verträgen mit Dienstleistern und Kunden in der Praxis der wichtigste Aspekt.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um Telekommunikationsrecht

Markus Schmidt
Markus Schmidt

Partner

TCI Rechts­an­wäl­te Ber­lin

Stephan Schmidt
Stephan Schmidt

Partner, Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht, CIPP/E

TCI Rechts­an­wäl­te Mainz

Dr. Thomas Stögmüller
Dr. Thomas Stögmüller
Ber­ke­ley

Partner, Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht

TCI Rechts­an­wäl­te Mün­chen

Wie arbeiten wir?
  • Prüfung der Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen an IT- und Telekommunikationsunternehmen
  • Erstellung von Vertragswerken und Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsanbieter
  • Umfassende Betreuung von Telekommunikationsunternehmen, die auf den deutschen Markt eintreten, von der Meldung an die Bundesnetzagentur über die Vertragserstellung bis zur rechtlichen Freigabe von Werbung
  • Prüfung von Internetauftritten, Rundfunkangeboten, Werbung und Presseveröffentlichungen auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen wie ImpressumspflichtDatenschutz, und Preisangabepflichten bei Mehrwertdienste-Rufnummern
Was zeichnet uns aus?
  • Langjährige Erfahrung und häufige Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Telekommunikationsrechts
  • Frühere Tätigkeit eines Partners im Telekommunikationsreferat des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
  • Kenntnis der Praxis als Autoren von Beiträgen in Fachzeitschriften und -büchern
  • Beteiligung an aktuellen Entwicklungen als Vertreter von Mandanten in Branchenverbänden und im „Jour Fixe Telekommunikation“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Was können wir für Sie tun?
  • Beratung in allen regulatorischen Fragen und Problemstellungen
  • Prüfung von Produkten und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer telekommunikationsrechtlichen Relevanz
  • Datenschutzrechtliche Prüfung von Telekommunikationsdiensten und neuen Geschäftsmodellen im Telekommunikationsbereich
  • Rechtliche Unterstützung bei der Anschaffung oder dem Outsourcing von TK-Systemen.
  • Begleitung von Transaktionen und des Markteintritts von inländischen und ausländischen TK-Anbietern
  • Betreuung von Gerichtsverfahren und Verhandlungsführung mit den zuständigen Behörden (z.B. Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt etc.)
  • Entwerfen, Prüfen und Verhandeln von Telekommunikationsverträgen und Interconnection-Vereinbarungen.
  • Beratung zu Informationspflichten, Erhebungs- und Verwendungszwecken nach TKG
  • Unterstützung bei M&A-Transaktionen im Bereich Telekommunikation
  • Veranstaltung von Workshops zu telekommunikationsrechtlichen Fragen
Welche Erfahrungen haben wir?
  • Dauerhafte Beratung von verschiedenen Telekommunikationsanbietern in zivilrechtlichen und regulatorischen Belangen
  • Beratung von Telekommunikationsanbietern hinsichtlich Interconnection-Verträgen mit der Deutschen Telekom
  • Beratung von Telekommunikationsanbietern mit Sitz in den USA beim Markteintritt in Deutschland und bei Nummerierungsfragen – Verhandlungen mit der Bundesnetzagentur
  • Unterstützung eines ausländischen Mobile Virtual Network Operator (MVNO) in allen rechtlichen Belangen des Markteintritts und der Marktdurchdringung in Deutschland
  • Vertretung eines Anonymisierungsdienstes gegen Herausgabeverlangen
  • Vertretung eines Telekommunikationsanbieters gegen Abschaltungsverfügungen und Bußgeldbescheide der Bundesnetzagentur
  • Beratung eines Telekommunikationsanbieters beim Verkauf seines Preselection-Geschäfts – Gespräche mit der Bundesnetzagentur dazu
  • Beratung eines deutschen Telekommunikationsunternehmens bei der telekommunikations- und wettbewerbsrechtlichen Umsetzung diverser Produkte für Geschäftskunden (z.B. zu Mobilfunk-Flatrates)
  • Vertretung eines US-Anbieters eines Telemediendienstes in datenschutzrechtlichen Belangen gegenüber der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Vertretung eines Telekommunikationsanbieters in zivilrechtlichen Verfahren gegen Mobilfunkanbieter
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