Neue Analyse zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland in RDi Recht Digital

In der Ausgabe 11/2024 der Fachzeitschrift Recht Digital (RDi) ist der Artikel unseres Partners Stephan Schmidt zum Thema „Der Regierungsentwurf zur NIS-2-Richtlinie – Richtliniengetreue Umsetzung oder deutscher Sonderweg?“ erschienen. Der Aufsatz beleuchtet den kürzlich veröffentlichten Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Cybersicherheit in deutsches Recht, der mit dem geplanten „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ wesentliche Änderungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vorsieht. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zielt wie diese darauf ab, die Sicherheitsstandards für Netz- und Informationssysteme in der gesamten Europäischen Union zu verbessern. Schmidt analysiert in seinem Artikel detailliert die verschiedenen Aspekte des Entwurfs und geht darauf ein, wie Deutschland beabsichtigt, die EU-Vorgaben umzusetzen.

Besonders interessant ist dabei die Frage, inwieweit der deutsche Gesetzgeber nationale Besonderheiten in die Umsetzung einfließen lässt und ob diese möglicherweise über die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie hinausgehen. Schmidt erläutert die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung und hebt hervor, dass der Entwurf nicht nur eine Wiedergabe des Richtlinientextes darstellt, sondern auch spezielle nationale Anpassungen enthält. Diese Anpassungen betreffen insbesondere den Anwendungsbereich und die Pflichten für betroffene Unternehmen, die zum Teil strenger gefasst sind als die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Anforderungen. Zudem analysiert Schmidt, welche Bereiche des Gesetzesentwurfs noch Verbesserungen benötigen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung den europäischen Vorgaben entspricht.

Der Beitrag ist auch über beck-online abrufbar (Paywall).

TCI Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Stephan Schmidt im Kanzleimonitor 2024/25 ausgezeichnet

TCI Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Stephan Schmidt wurden im aktuellen Kanzleimonitor 2024/25 des diruj Deutsches Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen für ihre Expertise im IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet. TCI Rechtsanwälte konnte sich unter den führenden Kanzleien in beiden Rechtsgebieten platzieren. Rechtsanwalt Stephan Schmidt wurde als einer der führenden Anwälte sowohl im Bereich IT-Recht als auch im Datenschutzrecht gelistet.

Der Kanzleimonitor basiert auf einer umfassenden Befragung von Unternehmensjuristen und Rechtsabteilungen. Für die aktuelle Ausgabe 2024/2025 wurden 9.868 Empfehlungen aus 649 Unternehmen ausgewertet. Die Empfehlungen stammen ausschließlich von Unternehmensjuristen, die ihre Erfahrungen mit externen Rechtsberatern teilen. Durch dieses Konzept liefert der Kanzleimonitor einen wertvollen Überblick über die Mandatierungspraxis deutscher Unternehmen.

„Wir freuen uns sehr über diese erneute Auszeichnung“, kommentiert Stephan Schmidt. „Sie bestätigt unsere Arbeit und die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten in den hochspezialisierten Rechtsgebieten IT-Recht und Datenschutz. Sie motiviert uns, unsere Mandanten auch weiterhin auf höchstem Niveau zu beraten.“

Interview zu Cybersicherheit mit Stephan Schmidt in der NJW

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW), die wohl renommierteste deutsche Fachzeitschrift, hat die globale IT-Panne durch ein CrowdStrike-Update Mitte Juli zum Anlass genommen, um mit unserem Mainzer Partner Stephan Schmidt über das Thema Cybersicherheit und aktuelle Regulierungsvorhaben hierzu zu sprechen.

Das Interview ist in Heft 33/2024 erschienen und hier auch online verfügbar.

IT-Compliance: Neuauflage des juristischen Leitfadens von Trend Micro klärt aktuelle Fragen

Trend Micro, einer der weltweit führenden Anbieter für Cybersicherheitslösungen, stellt die Neuauflage seines juristischen Leitfadens Cybersicherheit und IT-Compliance im Unternehmenvor. Dieser gibt einen Einblick in wichtige juristische Themengebiete, die für den Einsatz von IT und Internet in Unternehmen relevant sind. Der Leitfaden wurde im Zuge von NIS2 und DORA von TCI Partner Dr. Thomas Stögmüller überarbeitet. Hinzugekommen sind insbesondere Kapitel zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten, die die neuen EU-Regularien mit sich bringen. Außerdem beantwortet der Ratgeber Fragen zur DSGVO-Compliance beim Einsatz von Cybersicherheitslösungen und zu den Sicherheitsanforderungen an Cloud-Dienste gemäß C5-Kriterienkatalog.

Seit dem 16. Januar 2023 sind die NIS2-Richtlinie und der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Kraft. Beide definieren Mindestanforderungen an die Cybersicherheit in Unternehmen. Während sich NIS2 an Unternehmen in 18 als wichtig oder besonders wichtig eigestuften Branchen richtet, adressiert DORA Finanzunternehmen und deren IKT-Dienstleister. Viele IT-Verantwortliche und Geschäftsführungen fragen sich jetzt, was sie tun müssen, um compliant zu sein. Die Neuauflage des juristischen Leitfadens Cybersicherheit und IT-Compliance im Unternehmen stellt NIS2 und DORA ausführlich dar und veranschaulicht komplexe Sachverhalte anhand von Praxisbeispielen. Außerdem beantwortet der Ratgeber wichtige Fragen rund um Datenschutz und Datensouveränität beim Einsatz von Cloud-Lösungen.

„Wir freuen uns, dass wir auch für die neue Auflage des juristischen Leitfadens wieder Dr. Thomas Stögmüller als Autor gewinnen konnten, einen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht“, sagt Richard Werner, Security Advisor bei Trend Micro. „NIS2 und DORA werfen viele Fragen auf. Unser Leitfaden hilft Verantwortlichen dabei, mehr Sicherheit zu gewinnen und die richtigen Entscheidungen zu treffen – gerade auch im Hinblick auf Security-Lösungen aus der Cloud. Denn ohne Cloud-basierte Technologien wie XDR (Extended Detection & Response) und ASRM (Attack Surface Risk Management) ist es heute kaum noch möglich, die gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.“

Download des Leitfadens: https://resources.trendmicro.com/juristischerLeitfaden_Auflage8_Mai_2024.html?utm_source=pr&utm_medium=referral&utm_campaign=cm_corporate_lg_e_de_int_juristischer+leitfaden_2024

TCI Partner Stephan Schmidt spricht auf 3. Cyber-Sicherheitskongress

Cybersicherheit ist Chefsache und Cybersicherheit gehört auf die Mainstage.

Am 18.04.24 um 10:30 Uhr wird der Mainzer TCI Partner Stephan Schmidt daher in Ingelheim beim 3. Cyber-Sicherheitskongress des BVMW Mainz -Bingen auf der Mainstage über „Neue Regelungen im Cybersicherheitsrecht – Neue Anforderungen an Unternehmen und Geschäftsführung“ sprechen.

Zudem gibt es im Rahmen eines Kamingesprächs Gelegenheit ihm und anderen Experten Fragen zur NIS-2 Richtlinie, dem geplanten aber verzögerten deutschen Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), weiteren europäischen Rechtsakten zur Cybersicherheit und allen aktuellen Fragen des IT-Sicherheitsrechts zu stellen.

Anmeldung sind über die Kongressseite möglich.

TCI Partner Schmidt von der WirtschaftsWoche als Legal All Star 2023 ausgezeichnet

Die WirtschaftsWoche hat erneut die Auszeichnung „Legal All Stars“ vergeben, bei der in jedem der 31 Rechtgebiete lediglich drei Anwältinnen oder Anwälte benannt werden. Im diesjährigen Ranking hat die WirtschaftsWoche unseren Mainzer Partner Stephan Schmidt als „Legal All Star 2023“ ausgezeichnet. In einem mehrstufigen Auswahlverfahren setzte er sich gegen die anderen Nominierten durch und erreichte den 1. Platz im Bereich IT-Recht.


Das Handelsblatt Research Institute (HRI) verschickte für die WirtschaftsWoche fast 26.000 Befragungen an Wirtschaftsanwält:innen. Die größte Gruppe stellen Anwält:innen für Gesellschafts- und Arbeitsrecht mit je mehr als 5600 Teilnehmenden, die kleinste Medizinrecht mit 511 Jurist:innen aus 333 Kanzleien. In die Riege der Legal All Stars schafften es insgesamt 92 Anwält:innen aus 63 Kanzleien. Zunächst wurden die Anwält:innen nach den renommiertesten Konkurrenten in ihrem Gebiet befragt, dann stimmte eine Jury aus Unternehmensjurist:innen, Professor:innen, Prozessfinanzierer:innen und Berater:innen ab, gewichtete und ergänzte.

Das komplette Ranking findet sich in Ausgabe 13 der Wirtschaftswoche vom 22.03.2024 und hier online.

Der Mainzer TCI Partner Stephan Schmidt hat gemeinsam mit Dr. Udo Krauthausen von der Kanzlei Cadenberg (Gesellschaftsrecht) die Gesellschafter der Fasihi GmbH beim Verkauf an die BASF Digital Solutions GmbH beraten.

Mit dem Abschluss der Transaktion wird im Laufe des ersten Quartals 2024 gerechnet.

Digitalisierungsspezialist Fasihi GmbH

Die Fasihi GmbH (Ludwigshafen) ist ein anerkannter Spezialist in der Informations- und Kommunikationstechnologie und bietet effiziente Lösungen zur Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Sie stellt der BASF bereits seit über 30 Jahren Softwarelösungen zur Verfügung.

BASF Digital Solution GmbH erwirbt Fasihi GmbH

Die BASF Digital Solutions GmbH erwirbt mit der Fasihi GmbH und der von dieser entwickelten Software auf das Unternehmen zugeschnittene Lösungen, die bereits in vielen Bereichen der BASF im Einsatz sind.

BASF profitiert von der langjährigen Erfahrungen und Kenntnissen über die BASF-Organisation und deren spezifischen Prozessen. BASF plant, die Gesellschaft Fasihi als Tochtergesellschaft der BASF Digital Solutions GmbH weiterzuführen.

Begleitung durch TCI Rechtsanwälte Mainz

Rechtsanwalt Schmidt berät die Fasihi GmbH bereits seit mehr als 15 Jahren zu IT- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen. In der Vergangenheit betreute und verhandelte er auch die Kooperations- und Lizenzverträge zwischen der Fasihi GmbH und BASF.

Der Gründer der Fasihi GmbH, Saeid Fasihi, der nach Abschluss der Transaktion in den Ruhestand wechseln wird, zur Zusammenarbeit mit RA Schmidt:

„Ich bedanke mich für die jahrelange, vertrauensvolle und kompetenten Beratung der Fasihi GmbH durch Rechtsanwalt Schmidt und sein Team. Rechtsanwalt Schmidt hat uns von Anfang stets gut beraten und mit Ihm haben wir unser Erfolgsprodukt, dass Fasihi Enterprise Portal, 2004 eingeführt. Mit seiner Beratung beim Verkauf an die BASF schließt sich nun dieser Kreis.“

Stephan Schmidt informiert beim Webinar-Thementag der connect professional über die NIS2-Richtlinie

Am 30. Januar 2024 veranstaltet die Fachzeitschrift connect professional einen Webinar-Thementag rund um das Thema NIS2-Richtlinie. Mit dabei ist unser Mainzer Partner Stephan Schmidt, der erläutern wird, was es bei der Umsetzung der NIS-2-Richtline – insbesondere mit Blick auf die Besonderheiten der deutschen Umsetzung – zu beachten gibt, warum die geplanten Regelungen zumindest teilweise eine Handlungsanweisung in Sachen Cybersicherheit sind und warum es wichtig ist, sich frühzeitig mit diesen zu befassen.

Alle Informationen und kostenfreie Anmeldung unter https://event.gotowebinar.com/event/4b11413b-ef3d-428f-abf6-499c6ed2442e.

TCI Partner Schmidt gibt Textsammlung zum Cybersicherheitsrecht heraus

Sie wollen den Überblick im Cybersicherheitsrecht behalten?

Dann greifen Sie doch zur Textsammlung Cybersicherheitsrecht unseres Mainzer Partners Stephan Schmidt. Diese ist jetzt in der Schriftenreihe des Compliance-Berater im renommierten Verlag Fachmedien Recht und Wirtschaft erschienen und im gut sortierten Fachhandel erhältlich.

Die Textsammlung ist als gedrucktes Buch sowie als E-Book erhältlich.

https://shop.ruw.de/Cybersicherheitsrecht-Textsammlung/978-3-8005-1893-7

TCI Rechtsanwälte verstärkt sich in Mainz mit Helena Golla und Martin Rätze

Zum 01.11.2023 hat sich das Team von TCI Rechtsanwälte in Mainz mit Helena Golla und Martin Rätze verstärkt. Die Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und der Wirtschaftsjurist wechseln gemeinsam von der Kanzlei Wienke & Becker. TCI Rechtsanwälte bietet damit den Mandanten des auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Teils der Kanzlei, die zum Ende des Jahres ihre Tätigkeit beendet, eine neue Anlaufstelle. Wienke & Becker Partner Rolf Becker wird TCI Rechtsanwälte in der Zukunft beratend zur Seite stehen. Hiermit möchte TCI Rechtsanwälten allen Mandanten weiterhin eine exzellente rechtliche Beratung und Unterstützung bieten.

Helena Golla berät überwiegend im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Wettbewerbsrecht, Werberecht, Urheberrecht, Markenrecht, IT-Recht etc.), Lebensmittelrecht und im E-Commerce. Sie hat in Köln und Madrid studiert und verfügt über einen Master of Laws – LL.M. im gewerblichen Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seit Januar 2016 ist sie Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.

Martin Rätze studierte Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Siegen einschließlich zweier Auslandssemester an der National & Kapodistrian University Athens, Griechenland, welches er 2008 als Diplom-Wirtschaftsjurist abschloss. Anschließend war er bis Juli 2018 bei der Trusted Shops GmbH tätig und beriet dort Online-Händler bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Er unterstützt überwiegend in der Beratung von Mandanten im E-Commerce- und Wettbewerbsrecht sowie im Datenschutzrecht. Er ist vom TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter.

Gründungspartner Stephan Schmidt betont: „Mit Helena Golla und Martin Rätze gelingt uns ein Ausbau unseres Beratungsangebots insbesondere im Bereich gewerblicher Rechtsschutz, E-Commerce und Datenschutz. Beide ergänzen mit ihrer langjährigen Erfahrung hervorragend unser Team. Mit dieser Erweiterung bekräftigt TCI Rechtsanwälte sein Engagement, erstklassige rechtliche Dienstleistungen im Bereich IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz anzubieten und auf die steigende Nachfrage nach Expertise im E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht zu reagieren.“