TCI Rechtsanwälte im aktuellen Kanzleimonitor 2025/2026
In der aktuellen Ausgabe des Kanzleimonitors 2025/2026 wird Stephan Schmidt, Partner und Rechtsanwalt bei TCI Rechtsanwälte in Mainz, als
- Top-100-Anwalt in Deutschland,
- führender Anwalt im Datenschutzrecht und
- führender Anwalt im IT-Recht
gelistet. Darüber hinaus wird TCI Rechtsanwälte im Kanzleimonitor als führende Kanzlei im Datenschutzrecht und IT-Recht genannt.
Hintergrund: Was ist der Kanzleimonitor?

Der Kanzleimonitor ist eine jährlich erscheinende Studie, die auf einer Befragung von Unternehmensjuristinnen und -juristen basiert. Diese geben an, welche Kanzleien und welche Anwältinnen und Anwälte sie in bestimmten Rechtsgebieten empfehlen. Kanzleimonitor_25_26
Die Veröffentlichung versteht sich als Marktspiegel der anwaltlichen Beratung in Deutschland und bildet unter anderem folgende Bereiche ab:
- Empfehlungen nach Rechtsgebieten,
- Nennungen einzelner Anwältinnen und Anwälte,
- Rankings von Kanzleien in Spezialgebieten.
In den einzelnen Rechtsgebieten werden dabei sowohl Einzelpersonen als auch Kanzleien gesondert ausgewiesen.
Auszeichnungen für Stephan Schmidt
Im Kanzleimonitor 2025/2026 erscheint unser Partner Stephan Schmidt erstmals in der Liste der Top-100-Anwältinnen und Anwälte in Deutschland. Gleichzeitig wird er in den Kategorien Datenschutzrecht und IT-Recht als führender Anwalt genannt. Die Listung spiegelt die langjährige Tätigkeit von Stephan Schmidt an der Schnittstelle von Datenschutz, IT-Recht und Digitalisierung wider und unterstreicht seine Spezialisierung auf komplexe technologiegetriebene Mandate.
TCI Rechtsanwälte als führende Kanzlei im Datenschutzrecht und IT-Recht
Neben der individuellen Auszeichnung für Stephan Schmidt wird TCI Rechtsanwälte im Kanzleimonitor 2025/2026 als führende Kanzlei im Datenschutzrecht und IT-Recht geführt. Die Auswertung des Kanzleimonitors hebt damit unser besonderes Profil in diesen Rechtsgebieten hervor, waruf wir sehr stolz sind. Die Ergebnisse des Kanzleimonitors 2025/2026 bestätigen die starke Stellung von TCI Rechtsanwälte im Bereich des Datenschutzrechts und IT-Rechts auf dem deutschen Markt und unsere Spezialisierung in einem Umfeld, das durch zunehmende Regulierung, Digitalisierung und hohe technische Dynamik geprägt ist.
Am 1. August 2024 ist die EU-Verordnung 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft getreten. Die Verordnung soll einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI in der EU gewährleisten und setzt umfassende Anforderungen für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen. Die Anwendung der einzelnen Bestimmungen erfolgt jedoch gestaffelt:
- Ab dem 2. Februar 2025: Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und Kapitel II (Verbotene Praktiken im KI-Bereich) treten in Kraft. Dies umfasst unter anderem das Verbot bestimmter KI-Praktiken und die Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenz.
- Ab dem 2. August 2025: Weitere Regelungen, insbesondere für Anbieter von allgemeinen KI-Modellen, sowie Sanktionsbestimmungen werden wirksam.
- Ab dem 2. August 2026: Es gelten grundsätzlich alle Regelungen der KI-VO, die nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt anwendbar werden. So etwa die Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen. wie Transparenz- und Berichtspflichten.
- Ab dem 2. August 2027: Regelungen zur Einstufung bestimmter Hochrisikosysteme werden anwendbar.
Artikel 4 KI-VO: Sicherstellung der KI-Kompetenz
Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass alle Personen, die mit dem Betrieb, der Entwicklung oder der Nutzung von KI-Systemen betraut sind, über die erforderliche KI-Kompetenz verfügen.
Dies umfasst:
- Technische Kenntnisse: Verstehen der Funktionsweise von KI-Systemen und deren Algorithmen.
- Erfahrung im spezifischen Einsatzkontext: Schulung und praktische Anwendung von KI in branchenspezifischen Szenarien.
- Bewusstsein für Risiken und Chancen: Vermittlung von Wissen über mögliche ethische und rechtliche Konsequenzen.
Ziel ist es, dass Unternehmen nicht nur die Sicherheit und Wirksamkeit ihrer Systeme gewährleisten, sondern auch das Vertrauen von Nutzern und Kunden stärken. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen entsprechende Maßnahmen dokumentieren und nachweisen.
Artikel 3 Nr. 56 KI-VO: Definition der KI-Kompetenz
Gemäß Artikel 3 Nr. 56 wird KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis definiert, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen der KI-Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen. Dies schließt ein:
- das Verständnis technischer, ethischer und rechtlicher Aspekte von KI,
- die Fähigkeit, Chancen und Risiken zu bewerten und
- den Umgang mit potenziellen Fehlfunktionen oder Missbrauchsszenarien.
Dies unterstreicht, wie wichtig ein ganzheitlicher Ansatz für den Umgang mit KI ist, der über rein technische Aspekte hinausgeht.
Welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind
Die Einhaltung der KI-Verordnung erfordert gezielte Maßnahmen in verschiedenen Bereichen. Unternehmen sollten frühzeitig aktiv werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und die neuen Anforderungen zu erfüllen. Auch wenn z.B. ein Verstoß gegen Art. 4 KI-VO weder bußgeld- noch strafbewehrt ist, so kann das Nichtergreifen entsprechender Maßnahmen im Schadensfall als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden und zu einer Haftung des Unternehmens führen.
- Mitarbeiter regelmäßig schulen und weiterbilden
- Entwickeln Sie Schulungsprogramme, die auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche zugeschnitten sind.
- Fördern Sie das Verständnis für technische, rechtliche und ethische Aspekte von KI-Systemen.
- Sensibilisieren Sie Mitarbeiter für die Risiken und Chancen von KI.
- Interne Richtlinien erstellen
- Legen Sie klare Regeln für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen fest.
- Integrieren Sie ethische Prinzipien, wie Transparenz und Fairness, in Ihre Unternehmensrichtlinien.
- Berücksichtigen Sie auch Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen sowie arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Aspekte.
- KI-Systeme bewerten und anpassen
- Überprüfen Sie bestehende Systeme auf ihre Konformität mit der KI-VO.
- Identifizieren Sie Schwachstellen und setzen Sie notwendige Verbesserungsmaßnahmen um.
- Dokumentieren Sie alle Änderungen, um bei Kontrollen Transparenz zu gewährleisten.
- Interdisziplinäre Teams einrichten
- Bringen Sie Experten aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter IT, Recht, Compliance und Ethik.
- Stellen Sie sicher, dass Entscheidungen zum KI-Einsatz aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden.
- Nutzen Sie diese Teams, um innovative und gleichzeitig rechtskonforme Lösungen zu entwickeln.
Fazit: Chancen und Verantwortung im Umgang mit KI
Die KI-Verordnung stellt nicht nur Herausforderungen dar, sondern bietet auch Chancen, den Einsatz von KI zu professionalisieren und nachhaltig zu gestalten.
Falls Sie Fragen zur Umsetzung der Anforderungen der KI-Verordnung oder zur rechtlichen Bewertung Ihrer KI-Systeme haben, steht Ihnen unser erfahrenes Team gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Beratung zu erhalten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur ihre Compliance sicherstellen, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil erzielen. Mit der richtigen Strategie können sie das volle Potenzial der KI ausschöpfen und gleichzeitig das Vertrauen ihrer Kunden und Partner stärken.
In der Ausgabe 11/2024 der Fachzeitschrift Recht Digital (RDi) ist der Artikel unseres Partners Stephan Schmidt zum Thema „Der Regierungsentwurf zur NIS-2-Richtlinie – Richtliniengetreue Umsetzung oder deutscher Sonderweg?“ erschienen. Der Aufsatz beleuchtet den kürzlich veröffentlichten Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Cybersicherheit in deutsches Recht, der mit dem geplanten „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ wesentliche Änderungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vorsieht. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zielt wie diese darauf ab, die Sicherheitsstandards für Netz- und Informationssysteme in der gesamten Europäischen Union zu verbessern. Schmidt analysiert in seinem Artikel detailliert die verschiedenen Aspekte des Entwurfs und geht darauf ein, wie Deutschland beabsichtigt, die EU-Vorgaben umzusetzen.

Besonders interessant ist dabei die Frage, inwieweit der deutsche Gesetzgeber nationale Besonderheiten in die Umsetzung einfließen lässt und ob diese möglicherweise über die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie hinausgehen. Schmidt erläutert die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung und hebt hervor, dass der Entwurf nicht nur eine Wiedergabe des Richtlinientextes darstellt, sondern auch spezielle nationale Anpassungen enthält. Diese Anpassungen betreffen insbesondere den Anwendungsbereich und die Pflichten für betroffene Unternehmen, die zum Teil strenger gefasst sind als die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Anforderungen. Zudem analysiert Schmidt, welche Bereiche des Gesetzesentwurfs noch Verbesserungen benötigen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung den europäischen Vorgaben entspricht.
Der Beitrag ist auch über beck-online abrufbar (Paywall).
TCI Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Stephan Schmidt wurden im aktuellen Kanzleimonitor 2024/25 des diruj Deutsches Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen für ihre Expertise im IT-Recht und Datenschutzrecht ausgezeichnet. TCI Rechtsanwälte konnte sich unter den führenden Kanzleien in beiden Rechtsgebieten platzieren. Rechtsanwalt Stephan Schmidt wurde als einer der führenden Anwälte sowohl im Bereich IT-Recht als auch im Datenschutzrecht gelistet.

Der Kanzleimonitor basiert auf einer umfassenden Befragung von Unternehmensjuristen und Rechtsabteilungen. Für die aktuelle Ausgabe 2024/2025 wurden 9.868 Empfehlungen aus 649 Unternehmen ausgewertet. Die Empfehlungen stammen ausschließlich von Unternehmensjuristen, die ihre Erfahrungen mit externen Rechtsberatern teilen. Durch dieses Konzept liefert der Kanzleimonitor einen wertvollen Überblick über die Mandatierungspraxis deutscher Unternehmen.
„Wir freuen uns sehr über diese erneute Auszeichnung“, kommentiert Stephan Schmidt. „Sie bestätigt unsere Arbeit und die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten in den hochspezialisierten Rechtsgebieten IT-Recht und Datenschutz. Sie motiviert uns, unsere Mandanten auch weiterhin auf höchstem Niveau zu beraten.“
Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW), die wohl renommierteste deutsche Fachzeitschrift, hat die globale IT-Panne durch ein CrowdStrike-Update Mitte Juli zum Anlass genommen, um mit unserem Mainzer Partner Stephan Schmidt über das Thema Cybersicherheit und aktuelle Regulierungsvorhaben hierzu zu sprechen.

Das Interview ist in Heft 33/2024 erschienen und hier auch online verfügbar.
Trend Micro, einer der weltweit führenden Anbieter für Cybersicherheitslösungen, stellt die Neuauflage seines juristischen Leitfadens Cybersicherheit und IT-Compliance im Unternehmenvor. Dieser gibt einen Einblick in wichtige juristische Themengebiete, die für den Einsatz von IT und Internet in Unternehmen relevant sind. Der Leitfaden wurde im Zuge von NIS2 und DORA von TCI Partner Dr. Thomas Stögmüller überarbeitet. Hinzugekommen sind insbesondere Kapitel zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten, die die neuen EU-Regularien mit sich bringen. Außerdem beantwortet der Ratgeber Fragen zur DSGVO-Compliance beim Einsatz von Cybersicherheitslösungen und zu den Sicherheitsanforderungen an Cloud-Dienste gemäß C5-Kriterienkatalog.
Seit dem 16. Januar 2023 sind die NIS2-Richtlinie und der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Kraft. Beide definieren Mindestanforderungen an die Cybersicherheit in Unternehmen. Während sich NIS2 an Unternehmen in 18 als wichtig oder besonders wichtig eigestuften Branchen richtet, adressiert DORA Finanzunternehmen und deren IKT-Dienstleister. Viele IT-Verantwortliche und Geschäftsführungen fragen sich jetzt, was sie tun müssen, um compliant zu sein. Die Neuauflage des juristischen Leitfadens Cybersicherheit und IT-Compliance im Unternehmen stellt NIS2 und DORA ausführlich dar und veranschaulicht komplexe Sachverhalte anhand von Praxisbeispielen. Außerdem beantwortet der Ratgeber wichtige Fragen rund um Datenschutz und Datensouveränität beim Einsatz von Cloud-Lösungen.
„Wir freuen uns, dass wir auch für die neue Auflage des juristischen Leitfadens wieder Dr. Thomas Stögmüller als Autor gewinnen konnten, einen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht“, sagt Richard Werner, Security Advisor bei Trend Micro. „NIS2 und DORA werfen viele Fragen auf. Unser Leitfaden hilft Verantwortlichen dabei, mehr Sicherheit zu gewinnen und die richtigen Entscheidungen zu treffen – gerade auch im Hinblick auf Security-Lösungen aus der Cloud. Denn ohne Cloud-basierte Technologien wie XDR (Extended Detection & Response) und ASRM (Attack Surface Risk Management) ist es heute kaum noch möglich, die gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.“
Download des Leitfadens: https://resources.trendmicro.com/juristischerLeitfaden_Auflage8_Mai_2024.html?utm_source=pr&utm_medium=referral&utm_campaign=cm_corporate_lg_e_de_int_juristischer+leitfaden_2024
Cybersicherheit ist Chefsache und Cybersicherheit gehört auf die Mainstage.
Am 18.04.24 um 10:30 Uhr wird der Mainzer TCI Partner Stephan Schmidt daher in Ingelheim beim 3. Cyber-Sicherheitskongress des BVMW Mainz -Bingen auf der Mainstage über „Neue Regelungen im Cybersicherheitsrecht – Neue Anforderungen an Unternehmen und Geschäftsführung“ sprechen.
Zudem gibt es im Rahmen eines Kamingesprächs Gelegenheit ihm und anderen Experten Fragen zur NIS-2 Richtlinie, dem geplanten aber verzögerten deutschen Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), weiteren europäischen Rechtsakten zur Cybersicherheit und allen aktuellen Fragen des IT-Sicherheitsrechts zu stellen.

Anmeldung sind über die Kongressseite möglich.
Die WirtschaftsWoche hat erneut die Auszeichnung „Legal All Stars“ vergeben, bei der in jedem der 31 Rechtgebiete lediglich drei Anwältinnen oder Anwälte benannt werden. Im diesjährigen Ranking hat die WirtschaftsWoche unseren Mainzer Partner Stephan Schmidt als „Legal All Star 2023“ ausgezeichnet. In einem mehrstufigen Auswahlverfahren setzte er sich gegen die anderen Nominierten durch und erreichte den 1. Platz im Bereich IT-Recht.

Das Handelsblatt Research Institute (HRI) verschickte für die WirtschaftsWoche fast 26.000 Befragungen an Wirtschaftsanwält:innen. Die größte Gruppe stellen Anwält:innen für Gesellschafts- und Arbeitsrecht mit je mehr als 5600 Teilnehmenden, die kleinste Medizinrecht mit 511 Jurist:innen aus 333 Kanzleien. In die Riege der Legal All Stars schafften es insgesamt 92 Anwält:innen aus 63 Kanzleien. Zunächst wurden die Anwält:innen nach den renommiertesten Konkurrenten in ihrem Gebiet befragt, dann stimmte eine Jury aus Unternehmensjurist:innen, Professor:innen, Prozessfinanzierer:innen und Berater:innen ab, gewichtete und ergänzte.
Das komplette Ranking findet sich in Ausgabe 13 der Wirtschaftswoche vom 22.03.2024 und hier online.
Der Mainzer TCI Partner Stephan Schmidt hat gemeinsam mit Dr. Udo Krauthausen von der Kanzlei Cadenberg (Gesellschaftsrecht) die Gesellschafter der Fasihi GmbH beim Verkauf an die BASF Digital Solutions GmbH beraten.
Mit dem Abschluss der Transaktion wird im Laufe des ersten Quartals 2024 gerechnet.
Digitalisierungsspezialist Fasihi GmbH
Die Fasihi GmbH (Ludwigshafen) ist ein anerkannter Spezialist in der Informations- und Kommunikationstechnologie und bietet effiziente Lösungen zur Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Sie stellt der BASF bereits seit über 30 Jahren Softwarelösungen zur Verfügung.
BASF Digital Solution GmbH erwirbt Fasihi GmbH
Die BASF Digital Solutions GmbH erwirbt mit der Fasihi GmbH und der von dieser entwickelten Software auf das Unternehmen zugeschnittene Lösungen, die bereits in vielen Bereichen der BASF im Einsatz sind.
BASF profitiert von der langjährigen Erfahrungen und Kenntnissen über die BASF-Organisation und deren spezifischen Prozessen. BASF plant, die Gesellschaft Fasihi als Tochtergesellschaft der BASF Digital Solutions GmbH weiterzuführen.
Begleitung durch TCI Rechtsanwälte Mainz
Rechtsanwalt Schmidt berät die Fasihi GmbH bereits seit mehr als 15 Jahren zu IT- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen. In der Vergangenheit betreute und verhandelte er auch die Kooperations- und Lizenzverträge zwischen der Fasihi GmbH und BASF.
Der Gründer der Fasihi GmbH, Saeid Fasihi, der nach Abschluss der Transaktion in den Ruhestand wechseln wird, zur Zusammenarbeit mit RA Schmidt:
„Ich bedanke mich für die jahrelange, vertrauensvolle und kompetenten Beratung der Fasihi GmbH durch Rechtsanwalt Schmidt und sein Team. Rechtsanwalt Schmidt hat uns von Anfang stets gut beraten und mit Ihm haben wir unser Erfolgsprodukt, dass Fasihi Enterprise Portal, 2004 eingeführt. Mit seiner Beratung beim Verkauf an die BASF schließt sich nun dieser Kreis.“
Am 30. Januar 2024 veranstaltet die Fachzeitschrift connect professional einen Webinar-Thementag rund um das Thema NIS2-Richtlinie. Mit dabei ist unser Mainzer Partner Stephan Schmidt, der erläutern wird, was es bei der Umsetzung der NIS-2-Richtline – insbesondere mit Blick auf die Besonderheiten der deutschen Umsetzung – zu beachten gibt, warum die geplanten Regelungen zumindest teilweise eine Handlungsanweisung in Sachen Cybersicherheit sind und warum es wichtig ist, sich frühzeitig mit diesen zu befassen.

Alle Informationen und kostenfreie Anmeldung unter https://event.gotowebinar.com/event/4b11413b-ef3d-428f-abf6-499c6ed2442e.