Dr. Thomas Stögmüller referiert zu gesetzlichen Mindestrechten des berechtigten Nutzers von Computerprogrammen

Dr. Thomas Stögmüller referiert zu gesetzlichen Mindestrechten des berechtigten Nutzers von Computerprogrammen

Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley), Partner bei TCI Rechtsanwälte, hält auf den Kölner Tagen IT-Recht 2024 am 8. März 2024 einen Vortrag zum Thema „Computerprogramme: Gesetzliche Mindestrechte des berechtigten Nutzers“. Er erörtert hierbei die für die rechtmäßige Nutzung von Computerprogrammen wesentlichen Fragen wie insbesondere, welche Nutzungen im Regelfall zur „bestimmungsgemäßen Benutzung“ gehören und welche Benutzungshandlungen vom sog. „zwingenden Kern“ des § 69d Abs. 1 UrhG abgedeckt sind. Dies ist vor allem bei der Frage einer zulässigen „indirekten“ Nutzung von Software sowie beim Outsourcing von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung.

Weitere Informationen zu den „Kölner Tagen IT-Recht 2024“, deren Co-Tagungsleitung Rechtsanwalt Dr. Michael Karger, Partner bei TCI Rechtsanwälte inne hat, sind unter https://www.otto-schmidt.de/seminare/koelner-tage/koelner-tage-it-recht zu finden.  

Autor

Dr. Thomas Stögmüller
Dr. Thomas Stögmüller
Ber­ke­ley

Partner, Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht

TCI Rechts­an­wäl­te Mün­chen

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