Belehrung über das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht – Dritter Akt
Nach zwei Jahren war es wieder an der Zeit, sich mit den rechtlichen Entwicklungen rund um das Widerrufsrecht zu beschäftigen. Aber nicht nur ein Blick zurück, auch ein Blick in die Zukunft war wichtig, denn es stehen große Neuerungen vor der Tür: Der Widerrufsbutton.
Im Jahr 2020 setzten sich RA Rolf Becker und ich uns zum ersten Mal wissenschaftlich mit den Problemen und Lösungsmöglichkeiten beim Widerrufsrecht auseinander, im Jahr 2022 folgte dann der zweite Aufsatz zu dem Thema und nun der dritte Akt. Es war wieder Zeit für einen Rück- und Ausblick.
Seit unserem ersten Aufsatz zu dem Thema gab es nicht nur eine Reihe von Rechtsprechung, sondern auch eine gesetzliche Anpassung durch die sog. Omnibus-Richtlinie. Folgende Themen wurden in dem neuen Aufsatz beleuchtet:
Ausblick auf das Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Rückblick: Umsetzung der Omnibus-Richtlinie
1. Keine Fehlerbeseitigung
2. Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
3. Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
4. Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten
5. Bußgelder
III. Aktuelle Rechtsprechung
1. Verbrauchereigenschaft
2. Außer-Geschäftsraum-Vertrag
3. Anschlussverträge
4. Widerrufsrecht bei Abonnements mit kostenlosem Testzeitraum
a) Ausgangssituation
b) Widerrufsrecht bei grundlegender Vertragsänderung
c) Wechselwirkung von Widerrufsrecht und Verbraucherinformation
d) Weitere Kriterien neben Informationen zum Preis und zur
Kostenpflicht
e) Keine Änderung durch Omnibus-Richtlinie
f) Praxishinweise zur Gestaltung
5. Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung
6. Kein Wertersatz bei unterbliebener Widerrufsbelehrung
IV. Ausblick: Der Widerrufsbutton
1. Entstehungsgeschichte
2. Anwendungsbereich: Online-Benutzeroberfläche
3. Rechtsfolge: Bereitstellung einer Widerrufsfunktion
4. Gestaltungsfragen
V. Fazit
Vollständigen Beitrag zum Widerrufsrecht lesen
Welche der bisher aufgezeigten Probleme haben sich geklärt? Welche neuen Probleme sind dazu gekommen? Wie hat sich die Rechtsprechung entwickelt und wie die Gesetzeslage?
Unseren Aufsatz können Sie hier in voller Länger nachlesen.
Der Widerrufsbutton kommt
Wie Sie im Teil IV, Ausblick, lesen können, kommt für Online-Händler bald der Widerrufsbutton. Dieser soll es dem Verbraucher ermöglichen, online geschlossene Verträge leichter und schneller zu widerrufen.
Leider hat sich der Gesetzgeber aber für eine komplizierte Lösung entschieden, bei der jetzt schon absehbar ist, dass die Details erst noch von den Gerichten geklärt werden müssen.
Wir werden Sie noch näher darüber informieren, welche Änderungen im Shop vorgenommen werden müssen. Bis der Widerrufsbutton kommt, ist aber auch noch genügend Zeit. Aktuell gibt es nur die europäische Richtlinie, die vom deutschen Gesetzgeber erst noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Diese neuen Regelungen gelten dann ab 19. Juni 2026.
Aufsatzreihe zum Widerrufsrecht
Lesen Sie hier auch noch einmal die ersten zwei Teile dieser Aufsatzreihe:
Widerrufsbelehrung: Praktische Probleme und Lösungsmöglichkeiten
Belehrung über das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht – Reloaded
Verknüpfte Anwälte
Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, CIPP/E